Schlussstrich oder Verwaltungsgericht

Die Entscheidung, ob mit der heutigen Sondersitzung des Kreistags ein Schlussstrich unter die Diskussion um Abstufung und Aufgabe von Kreisstraßen gezogen wird, wird knapp. Da die Liberalen einen Rückzieher ankündigen, ist die bisherige Mehrheit aus CDU, BUV und Teilen der FDP, die mit einem Gang vors Verwaltungsgericht liebäugelte, in Gefahr.

 Ein Beispiel von mehreren: Die K 35 bei Daun-Rengen ist im vergangenen Jahr von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße abgestuft worden. Um der Gemeinde aber keine allzu hohe Last aufzubürden, hat der Kreis das Stück von der Landesstraße 46 bis hinter der Brücke (in Höhe des Maibaums) in seinem Eigentum belassen. Eine eventuelle Brückensanierung ist demnach weiterhin Kreissache. Dies hätte laut Gesetz nicht sein müssen. TV-Foto: Mario Hübner

Ein Beispiel von mehreren: Die K 35 bei Daun-Rengen ist im vergangenen Jahr von einer Kreis- zu einer Gemeindestraße abgestuft worden. Um der Gemeinde aber keine allzu hohe Last aufzubürden, hat der Kreis das Stück von der Landesstraße 46 bis hinter der Brücke (in Höhe des Maibaums) in seinem Eigentum belassen. Eine eventuelle Brückensanierung ist demnach weiterhin Kreissache. Dies hätte laut Gesetz nicht sein müssen. TV-Foto: Mario Hübner

Daun. Die CDU hat im Kreistag Vulkaneifel 14 Sitze, die Bürgerunion Vulkaneifel (BUV) fünf. Macht zusammen 19, also exakt die Hälfte der 38 Sitze. Für die Mehrheit reicht das aber bei Anwesenheit aller Kreistagsmitglieder nur dann, wenn Landrat Heinz Onnertz auf ihrer Seite ist.

Bei der Kreisstraßenthematik ist das aber nicht der Fall. Im Gegenteil: Zwischen CDU, BUV und bislang auch Teilen der FDP (drei von vier Kreistagsmitgliedern) hat es in den vergangenen Wochen eine erbitterte Auseinandersetzung um die bisherige Praxis von Abstufung und Aufgabe (Einziehung) von Kreisstraßen gegeben (der TV berichtete mehrmals).

Eben diese Mehrheit hatte Anfang November beschlossen, dass künftig keine Kreisstraßen mehr zu Gemeindestraßen abgestuft oder aufgegeben und die 2010 abgestuften Straßen wieder zuKreisstraßen werden. Daraufhin legte Landrat Onnertz sein Veto ein und setzte die Beschlüsse aus, weil sie seines Erachtens nach rechtswidrig waren.

Als in einer Folgesitzung die Kreistagsmehrheit aus CDU, BUV und Teilen der FDP auf ihrer Einschätzung beharrte, trat die Kommunalaufsicht, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, auf den Plan: Sie gab Landrat Onnertz in allen Punkten recht.

Begründet hat sie ihre Entscheidung damit, dass "dem Kreistag in Bezug auf die Kreisstraßenabstufung die Beschlusskompetenz fehle". Denn Abstufungen würden klar nach einem Kriterienkatalog vorgenommen.

Hätte beispielsweise eine Kreisstraße keine übergeordnete Bedeutung mehr, müsse sie zur Gemeindestraße abgestuft werden. Dieses macht, da es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, der Landrat.

Etwas anders verhalte es sich bei der Aufgabe einer Kreisstraße. Hier gelte: "Wenn für eine Straße kein öffentliches Verkehrsbedürfnis mehr besteht oder überwiegende Gründe des Gemeinwohls vorliegen, ist die Straße einzuziehen." Und zwar vom Kreistag. Dies sei aber im Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden. Ein pauschaler Verzicht auf Abstufungen und Einziehungen, wie von CDU, BUV und Teilen der FDP beschlossen, ist nach Ansicht der ADD "rechtswidrig".

In der heutigen Sondersitzung geht es ausschließlich um dieses Thema. Bestätigt die Kreistagsmehrheit die ADD-Entscheidung, bleibt es bei der bisherigen Praxis, und an den im vergangenen Jahr erfolgten Abstufungen wird nicht mehr gerüttelt. Spricht sich eine Mehrheit erneut gegen die Auffassung von Onnertz (und der ADD) aus, kommt es zum Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht.

CDU-Fraktionsvorsitzender Herbert Schneiders hatte auf die ADD-Entscheidung "verschnupft" reagiert. Er erwägt den Gang vors Verwaltungsgericht. Nur dort, so Schneiders, sei eine "wirklich unabhängige Entscheidung" zu erwarten. Er sagte: "Es geht um die grundsätzliche Klärung der Beteiligungsrechte. Es muss deutlich gemacht werden, wann der Kreistag zu entscheiden hat und wann die Verwaltung selbstständig tätig werden darf."

Während SPD (8) und FWG (5), Grüne (1) und Linke (1), die zusammen auf 15 Sitze kommen, nach wie vor für die Beibehaltung der bisherigen Verfahrensweise in Sachen Kreisstraßen sind, schlägt die FDP plötzlich einen neuen Kurs ein: Sie will beantragen, dass das Verkehrsministerium in Mainz zum Thema Stellung nimmt. In ihrem Antrag in Sachen Kreisstraßen heißt es: "Es kann und darf nicht sein, dass einer der größten und wichtigsten Bereiche den Entscheidungsbefugnissen des Kreistages vorenthalten wird."

Enthält sich die FDP bei der Abstimmung, würden CDU und BUV bei Vollzähligkeit aber dennoch mit 19 Stimmen über eine deutliche Mehrheit verfügen.

Die Sitzung des Kreistags Vulkaneifel beginnt um 17.30 Uhr im großen Sitzungssaal im Kreishaus in Daun. Sie ist öffentlich.

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