Schöpfer der Mutter-Kind-Skulptur verärgert

Gerolstein/Üxheim/Leudersdorf · Ulrich Henn, der die Statue Mutter und Kind für den alten Gerolsteiner Brunnen am Rondell erschaffen hat, ist enttäuscht. Er sei nicht informiert worden, dass das Kunstwerk mitsamt seinen Figuren abgebaut wird. Das Ingenieurbüro Scheuch aus Prüm hält dagegen, es habe den Künstler in Kenntnis gesetzt.

 Stein des Anstoßes: die Mutter-Kind-Figur am Brunnen in Gerolstein. TV-Foto: Archiv/Gabi Vogelsberg

Stein des Anstoßes: die Mutter-Kind-Figur am Brunnen in Gerolstein. TV-Foto: Archiv/Gabi Vogelsberg

Gerolstein/Üxheim/Leudersdorf. Während gerade über einen neuen Brunnen für den Rondellvorplatz in Gerolstein diskutiert wird (siehe Extra), sorgt der Brunnen, der dort für viele Jahre stand, für Ärger. Ausgangspunkt ist eine Kritik des Künstlers Ulrich Henn. Der Schöpfer der Statue Mutter und Kind am alten Brunnen in Gerolstein will aus der Zeitung erfahren haben, dass der Brunnen in Gerolstein am Rondell für immer abgebaut worden und damit auch seine Statue Mutter und Kind entfernt worden sei. Der Künstler, der die Figuren speziell auf Anfrage der Stadt Gerolstein vor Jahren geschaffen hat, ist bestürzt.
"Ich fühle mich geschmäht. Warum hat die Stadt keine Verbindung mit mir aufgenommen, wenn der Herr Bürgermeister mir jedes Jahr zum Geburtstag schreibt?", fragt Henn. Darüber hinaus hat er bereits sechs Arbeiten für Gerolstein gefertigt und wohnt lediglich 20 Kilometer von der Stadt entfernt.
Der 86-Jährige ist enttäuscht. "Die Stadt ist die Besitzerin. Sie hat das bei mir gekauft. Sie ist dafür zuständig und nicht irgendein Büro", argumentiert Henn. Er sei zwar vom Ingenieurbüro Scheuch angerufen worden, dabei "ist aber nie das Wort Gerolstein gefallen. Das hätte mich interessiert", sagt Henn.
Er sei lediglich gefragt worden, ob er Interesse habe, an einem Wettbewerb teilzunehmen und er habe dies aufgrund seines Alters verneint. Er weist außerdem auf das künstlerische Urheberrecht hin: Diese Verhaltensweise sei "weder rechtlich noch menschlich verständlich". Er hätte gerne mitgeredet. "Gemeinsam hätten wir beschließen können, wie man das löst", meint Henn. In einem ähnlichen Fall ist der Künstler vor Jahren vor Gericht gezogen.
Hubert Thomas, Geschäftsführer des Ingenieurbüros Scheuch, sagt, er habe Mitte Mai mit Ulrich Henn telefoniert.
Bauamtsleiter bietet Gespräch an


Wenn es um den Gesprächsinhalt geht, unterscheiden sich jedoch Henns und Thomas Aussagen. Thomas sagt, er habe den Künstler mit den Bedingungen des Wettbewerbs vertraut gemacht. Das heißt: "Ich habe gesagt, dass die Skulpturen während der Bauarbeiten entfernt werden und später in den neuen Entwurf integriert werden."
Henn hingegen bedauert, die Ausschreibung nicht zu kennen. "Bei den [neuen] Entwürfen ist mir völlig schleierhaft, wie meine Figuren integriert werden sollen. Das ist eine völlig andere Art, wie diese Künstler arbeiten", sagt er.
Klaus Jansen, Bauamtsleiter der Verbandsgemeinde Gerolstein, ist mit der Situation nicht glücklich. "Herr Henn ist für uns eine geachtete Persönlichkeit, und wir pflegen eigentlich ein freundschaftliches Verhältnis zu ihm", sagt er. "Wenn klar ist, welches Modell umgesetzt wird, werden wir auf jeden Fall mit Herrn Henn sprechen und ihn nach Vorschlägen fragen", erklärt Jansen.Die Brunnenmodelle für das Kunstwerk, das bald am Rondell in Gerolstein stehen soll, sind in der Tourist-info in Gerolstein bis Montag, 1. August, ausgestellt. Dort kann der Favorit per Zettel gewählt werden. Ebenfalls wählen können die Bürger per E-Mail an bernd.may@gerolstein.de oder im Internet unter www.volksfreund.de/etxra. Am Dienstag, 2. August, entscheidet der Bauausschuss, wer den Zuschlag erhält. Bürgermeister Bernd May sagte, das Abstimmungsergebnis würde im Votum des Bauausschusses berücksichtigt. jur Das Urhebergesetz erläutert Karsten Gulden, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht der Kanzlei GGR Rechtsanwälte aus Mainz: "Zum Schutz von Kunstwerken gibt es das sogenannte Urheberpersönlichkeitsrecht nach § 14 Urhebergesetz. Der Urheber hat grundsätzlich ein Recht darauf, dass sein Werk in seiner unveränderten Gestalt erhalten bleibt. Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden. Der Werksschutz hält bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers an." Guldens Einschätzung: "Wenn der Künstler lediglich die Statue entworfen hat und diese unverändert bleibt, dann müsste der Künstler hinnehmen, dass sie möglicherweise neben einem neuen Brunnen platziert wird. Es wäre auch denkbar, dass der neue Brunnen und die alte Statue überhaupt nicht harmonieren. In diesem Fall dürfte die Stadt die Statue nicht neben dem neuen Brunnen aufstellen." jur

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