Schüsse auf Polizisten: Eifeler wegen versuchten Totschlags angeklagt

Borler/Trier · Ein 43-jähriger Mann soll Anfang April in Borler (Landkreis Vulkaneifel) Schüsse auf zwei Polizisten abgegeben haben. Anschließend fügte er sich selbst eine Schussverletzung zu, die der Mann aber überlebte. Nun hat die Staatsanwaltschaft Trier gegen den Eifeler Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben.


Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Die Staatsanwaltschaft Trier hat zudem Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz erhoben.

Der Mann hatte am 1. April einen Einsatz eines Sondereinsatzkommandos in Borler ausgelöst . Nach dem Ergebnis der von der Kriminaldirektion Trier durchgeführten Ermittlungen hatte der Angeschuldigte im Vorfeld der Ereignisse angekündigt, Selbstmord begehen zu wollen, und sinngemäß zu verstehen gegeben, dass er dabei auch andere Personen töten werde. Er verschanzte sich mit zahlreichen Schuss- und Stichwaffen in einem Haus in Borler.

Die alarmierte Polizei setzte daraufhin ein Sondereinsatzkommando ein. Als sich im Rahmen des Einsatzes zwei Beamte des SEK dem Haus genähert hatten und sich sodann wieder entfernen wollten, gab der Angeschuldigte mit zwei verschiedenen Schusswaffen insgesamt drei Schüsse in Richtung der Beamten ab. Dabei sei es dem Angeschuldigten seinem eigenen Bekunden nach nicht darum gegangen, die Beamten zu töten, sondern diese zu veranlassen, das Haus zu stürmen und ihn im Rahmen der Erstürmung des Hauses zu erschießen.

Die Staatsanwaltschaft geht nach dem Ergebnis der Ermittlungen allerdings davon aus, dass der Angeschuldigte bei Abgabe der Schüsse zumindest billigend in Kauf nahm, dass er die Beamten tödlich treffen könne. Einer der Schüsse verfehlte die Beamten nur knapp. Anschließend fügte sich der Angeschuldigte in Selbsttötungsabsicht selbst die Schussverletzung zu, die er schwerverletzt überlebte .
Nachdem sich sein Gesundheitszustand wieder gebessert hatte, wurde der Mann aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Trier in Untersuchungshaft genommen. Das Landgericht Trier wird nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens befinden. Ein Termin für die Durchführung der Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

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