Sechs Monate auf Bewährung für Fahnenflüchtigen

Daun · Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie der Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro an das Soldatenhilfswerk hat das Amtsgericht Daun am heutigen Mittwoch einen 22-jährigen ehemaligen Wehrpflichtigen verurteilt. Der junge Mann aus dem Ruhrgebiet, der in Gerolstein stationiert war, zeigte Reue und nahm das Urteil an. Damit ist es rechtskräftig.

Bei drei vorherigen Terminen war der Mann nicht im Amtsgericht in Daun erschienen. Diesmal griff ihn die Polizei seiner Heimatstadt Bottrop während der Arbeit auf und brachte den Mann zur Verhandlung in die Vulkaneifel. Er erschien in Malermontur und ohne Verteidiger.

Der ehemalige Wehrpflichtige, der im vergangenen Jahr in fünf Fällen insgesamt 29 Tage unerlaubt der Truppe ferngeblieben war, hatte nach eigenen Angaben bereits bei der Bundeswehr zwei Mal eine Disziplinararreststrafe von drei und vier Wochen verbüßt.

Im September wurde er dann aus der Bundeswehr entlassen. Nach der Urteilsverkündung sagte er dem TV: "Ich bin heilfroh, dass das Kapitel Bundeswehr nun für mich abgeschlossen ist." Sein mehrmaliges Fernbleiben von der Truppe hatte er damit begründet, dass er "familiäre Dinge" zu regeln hatte. Richter Hans Schrot folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft.

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