Prozess Schaulust oder schlechter Wind – ist ein Segelflieger absichtlich über das nach der Flut gesperrte Ahrtal geflogen?

Daun · Nach der Ahrflut im vergangenen Jahr wurde über dem Gebiet der Flugverkehr beschränkt. Ein Segelflieger ist trotzdem in die Zone hinein geflogen. War es Vorsatz oder Fahrlässigkeit? Das musste das Amtsgericht Daun jetzt klären.

 Segelflieger brauchen den Aufwind. Wenn sie in eine Flaute geraten, müssen sie möglicherweise von ihrer geplanten Route abweichen, um nicht in Not zu geraten. Aber auch dabei ist nicht alles erlaubt, wie der Prozess in Daun gezeigt hat.

Segelflieger brauchen den Aufwind. Wenn sie in eine Flaute geraten, müssen sie möglicherweise von ihrer geplanten Route abweichen, um nicht in Not zu geraten. Aber auch dabei ist nicht alles erlaubt, wie der Prozess in Daun gezeigt hat.

Foto: TV/Nora John

Ein 55-Jähriger aus Köln hat ein beseelendes Hobby: Er ist Segelflieger. 2017 erwarb er die Fluglizenz und nutzt vereinseigene Flugzeuge; ein eigenes hat er nicht. Am 23. Juli 2021 startete er vom Flugplatz Dahlemer Binz aus, um über Daun und die Vulkaneifel Richtung Süden zu fliegen.