Sieg beflügelt Temme

DAUN/TRIER/KARLSRUHE. Sieg für Temme: Der Bundesgerichtshof hat den Landkreis Vulkaneifel verurteilt, 10 000 Euro Schadenersatz an den Trierer Unternehmer zu zahlen. Der will nun Forderungen in Millionenhöhe geltend machen.

 Nicht nur in Sachen Windkraft, sondern auch wegen Photovoltaik liegen der Trierer Unternehmer Jörg Temme und der Landkreis Vulkaneifel im Clinch. Dabei geht es um viel Geld. TV-Foto: Klaus Kimmling

Nicht nur in Sachen Windkraft, sondern auch wegen Photovoltaik liegen der Trierer Unternehmer Jörg Temme und der Landkreis Vulkaneifel im Clinch. Dabei geht es um viel Geld. TV-Foto: Klaus Kimmling

In seinem gestrigen Urteil, zu dem keine Revision möglich ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe dem Trierer Windkraftunternehmer Jörg Temme Recht gegeben und dessen Schadensersatzforderung von 10 000 Euro (plus Zinsen seit Januar 2005) gegenüber dem Landkreis Vulkaneifel als rechtens erachtet. Zudem muss der Landkreis die Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Temme und sein Anwalt Chri-stoph Franke, die das Urteil noch nicht kannten, zeigten sich freudig überrascht. Franke sagte: "Wir haben jetzt ein Grundsatzurteil: Die Kreisverwaltung hat einen Fehler gemacht, und das ist nicht mehr wegzudiskutieren." Angesprochen auf Temmes bereits angekündigte 1,5 Millionen Euro-Schadenersatzforderung sagte Franke: "Wir werden jetzt genau prüfen, welcher Schaden entstanden und welcher Gewinn meinem Mandanten entgangen ist und diese Forderungen dann natürlich geltend machen." Temme war wegen versagter Baugenehmigungen für Photovoltaik-Anlagen in Walsdorf-Zilsdorf den Gang durch die Instanzen angetreten - vom Landgericht Trier über das Oberlandesgericht Koblenz bis hin zum BGH in Karlsruhe. Landrat Heinz Onnertz, der vom TV über das Urteil unterrichtet wurde, sagte in einer ersten Stellungnahme: "Dieses Urteil hat keine hinweisende Wirkung für weitere im Raum stehende Forderungen." Damit spielte er sowohl auf die beiden weiteren Verfahren in dieser Angelegenheit an, bei denen es nochmals um 10 000 Euro geht, als auch auf weitere (aber noch nicht eingeklagte) Schadenersatzforderungen von Temme. Nach Auskunft des Unternehmers soll es um 1,5 Millionen Euro gehen - wegen Verträgen, die er wegen der versagten Baugenehmigung nicht habe einhalten können. Onnertz meinte, dass "jede einzelne Forderung genau überprüft" würde. Zudem sagte er: "Dem Landkreis Vulkaneifel wird durch dieses Urteil und die beiden Parallelverfahren kein finanzieller Schaden entstehen. Wir haben 100-prozentigen Versicherungsschutz. Diese Zusage des Kommunalversicherers liegt uns schriftlich vor." Darüber hinaus liegen Temme und der Kreis in Windkraftangelegenheiten vor verschiedenen Gerichten im Clinch.

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