Skurrile Geschichte einer Brandstiftung
Ein Urteil gibt es noch nicht, dafür unerwartete Wendungen: Einer der Eifeler, die wegen Brandstiftung angeklagt sind, hat vor dem Trierer Landgericht nun gestanden, das Haus seines Freundes doch nicht angezündet zu haben, um das Asbestdach günstig zu entsorgen, sondern um die Versicherung zu betrügen. Die Aussagen seines Freundes wiederum passen nicht zu dem, was die Polizei herausgefunden hat.
Trier/Bitburg/Prüm. (kah) Es ist die skurrile Geschichte zweier Männer aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, die wegen des Vorwurfs gemeinsamer Brandstiftung und geplanten Versicherungsbetrugs vor dem Landgericht Trier stehen (der TV berichtete). Die Geschichte eines Verbrechens, bei dem vieles schief lief. Und eine Geschichte, die in einem Punkt so aberwitzig war, dass es nicht nur der vorsitzenden Richterin Petra Schmitz schwer fiel, ihr Glauben zu schenken. Und in der Tat hat sich bei der Fortsetzung des Prozesses anm Montag herausgestellt, dass einiges anders zu sein scheint, als ursprünglich dargestellt.
Unstrittig ist: Der Angeklagte S. hat gestanden, im Oktober 2009 das Haus des Angeklagten H. angezündet zu haben, während dieser mit seiner Frau Urlaub machte. Das Haus brannte nieder. Die Versicherung schöpfte Verdacht und zahlte nicht.
H. hatte das Auto seiner Frau dagelassen. Damit fuhr S. gegen Mitternacht zu dem 50 Kilometer entfernt gelegenen Anwesen, stieg seiner Aussage nach durch ein Fenster ein, nahm sich die beiden Fünf-Liter-Benzinkanister, die H. für ihn bereitgestellt hatte, ging ins Obergeschoss, verteilte dort Benzin, goss den Rest auf der Holztreppe aus und zündete das Benzin an. Dann flüchtete er. Weil er seine Taschenlampe verlor, musste er zurückkehren, wobei das ungünstig vor dem Haus parkende Auto von einer Nachbarin gesehen wurde. Gegen zwei Uhr nachts war er wieder zu Hause. Kurz vorher schickte er H. eine SMS. Diese Geschichte deckt sich weitgehend sowohl mit Zeugenaussagen als auch mit den polizeilichen Ermittlungen.
Der aberwitzige Part an alledem war die Begründung, die der geständige Angeklagte für die Brandstiftung genannt hatte, zu der ihn H. angestiftet habe: Sie habe dem Zweck dienen sollen, das asbesthaltige Dach schnell und kostengünstig zu entfernen und die geplanten Renovierungsarbeiten so zu beschleunigen. Das Haus habe deshalb nur obenrum brennen sollen (was es nicht tat). Eine Darstellung, die bei den Zuhörern während der ersten Verhandlung für Amüsement gesorgt hatte. Und eine, von der der Angeklagte nun abgewichen ist. Es sei von Anfang an um Versicherungsbetrug gegangen, gestand er nun.
Auch die Version der Geschichte, die sein Freund H. zuvor erzählt hatte, geriet bei der jüngsten Verhandlung ins Wanken. Denn sie deckt sich nicht mit dem, was die Kripo in Erfahrung gebracht hat. H. bestreitet, S. angestiftet zu haben. Er hatte dem Gericht zuletzt nahe gelegt, dass die Brandstiftung ein Racheakt war - das Resultat eines Streits, den er mit S. hatte.
Die Telefonüberwachung habe jedoch nicht auf einen Streit schließen lassen, sagte der zuständige Kriminalbeamte als Zeuge aus. Vielmehr hätten sich die Männer gemeinsam über die Polizei lustig gemacht, die nicht zu wissen schien, dass die Feuerwehr und nicht der Brandstifter die Haustüre aufgebrochen hatte. "Täterwissen" nennt der Beamte das. Zudem habe H. seinem Sohn am Telefon erzählt, dass das Haus bereits drei Stunden brannte, als die Wehr eintraf. Eine Information, die er nur von S. haben konnte. Bevor das Gericht ein Urteil fällt, werden noch weitere Zeugen gehört. Der Prozess wird am 27. September fortgeführt.