Sparkassendirektor Grau drängt auf Abfindung

Trier/Daun/Gerolstein · Der beurlaubte Dauner Sparkassenchef Dieter Grau ist bereit, gegen Zahlung einer Abfindung seine Freistellung zu akzeptieren und auf eine Schadensersatzklage zu verzichten. Im gestrigen Prozess vor dem Landgericht Trier haben beide Parteien signalisiert, sich einigen zu wollen. Bis Montag will das Gericht ein Urteil fällen.

Trier/Daun/Gerolstein. Jahrelang haben sie Seite an Seite an der Spitze der Kreissparkasse (KSK) Vulkaneifel gesessen. Jetzt sitzen sie sich gegenüber. Als gegnerische Parteien. Hier der beurlaubte Dauner Sparkassenchef Dieter Grau mit Anwalt Albrecht Thielen, dort KSK-Vorstand Helmut Sicken mit Anwalt Hans-Albrecht Brauer. Und man merkt beiden Protagonisten an, dass ihnen die Situation nicht angenehm ist.
Pikant zudem: Sicken ist nur Ersatz - für Verwaltungsratsvorsitzenden, Landrat und Grau-Unterstützer Heinz Onnertz, der die KSK in solchen Dingen zu vertreten hätte. Aber der ist in Mainz und überreicht 35 000 Unterschriften für den Lückenschluss der A 1. Im Verlauf des Verfahrens, das der beurlaubte Bankchef angestrengt hat, um seine sofortige Wiedereinstellung zu erreichen, wird deutlich, dass Grau nun eine andere Linie verfolgt. Er ist bereit, gegen Zahlung einer Abfindung seine Freistellung zu akzeptieren und auf eine Schadensersatzklage gegen die KSK zu verzichten.
Oder wie es sein Rechtsanwalt Albrecht Thielen aus Daun sagt: "Bei allen noch zu klärenden Details sind sich Herr Grau und die Gegenseite in einem zentralen Punkt einig: Die KSK soll so schnell wie möglich aus der Schusslinie kommen."
Das bestätigt KSK-Anwalt Hans-Albrecht Brauer. Er sagt: "Das Gericht hat angedeutet, dass es beim ein oder anderen Punkt deutlich nachfassen will, wenn es nicht zu einer Einigung kommt. Das zieht sich hin, was nicht in unserem Interesse ist."
Damit meinte der Vorsitzende Richter Christoph Willems vor allem die Frage, weshalb der Verwaltungsrat Grau gekündigt hat. Er sagt: "Maßgeblich in der Frage, ob die Freistellung sachlich gerechtfertigt ist, ist die Frage: Welche Vorwürfe werden Grau gemacht? Und dazu ist die Aktenlage sehr dünn. Da müsste also nachgehakt werden." Das Sparkassengesetz regelt laut Richter Willems Fragen der Freistellung nicht, im analogen Recht für Aktiengesellschaften wird aber vor allem grobe Pflichtverletzung als gewichtiger Grund angeführt. Dinge wie Vertrauensentzug seien nachrangig. Er appelliert daher an beide Seiten, sich zu einer einvernehmlichen Lösung durchzuringen.
In einer halbstündigen Sitzungsunterbrechung verhandeln die beiden Parteien unter Ausschluss der Öffentlichkeit über eine solche Einigung. Sie übergeben dem Gericht ihre zentralen Forderungen. Veröffentlicht werden diese jedoch nicht - vor allem nicht die Vorstellung beider Seiten, wie hoch eine Abfindung ausfallen solle.
Bis Montag will das Gericht eine Entscheidung fällen. Dann kommt nämlich erneut der Verwaltungsrat der Bank zusammen, der letztlich entscheiden muss, ob er dem Vergleich zustimmt. Eckpunkte werden sein: Grau akzeptiert seine Freistellung und verzichtet im Gegenzug auf Schadenersatzforderungen gegenüber der KSK. Er bekommt bis zum Auslaufen seines Vertrags Ende dieses Jahres seine vollen Bezüge. Ungeachtet einer Einigung erhält Grau darüber hinaus das ihm durch das Sparkassengesetz zustehende Ruhegehalt von jährlich gut 100.000 Euro.
Den Prozess in Trier verfolgen rund 20 Besucher - darunter auch ein KSK-Verwaltungsratsmitglied: Lothar Schun (FWG) aus Lissendorf. Er sagt: "Ich will das live miterleben, damit ich mir selbst ein Urteil bilden kann."
Über den aktuellen Richterspruch und eine Nachfolgeregelung für den beurlaubten Vorstandsvorsitzenden Dieter Grau berät der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Vulkaneifel am Montag, 13. Februar.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort