Stadt Daun verteilt Kosten auf viele Schultern

Daun · Die Stadt Daun hat auf das System der wiederkehrenden Beiträge umgestellt - mit Schonfristen für Grundstücksbesitzer, die erst vor kurzem Einmalbeiträge für den Ausbau ihrer Straßen bezahlt haben.

Daun. In der Kreisstadt wird in diesem Jahr viel Geld in Straßenprojekte investiert, aber weniger als ursprünglich geplant. Derzeit läuft der Ausbau der Bahnhofstraße, der 402 000 Euro kosten soll statt der kalkulierten 650 000 Euro. Demnächst beginnt der Ausbau eines Teils der Laurentiusstraße, der für 393 000 Euro statt der ursprünglich geplanten 512 000 Euro realisiert wird. Summen, über die sich nicht nur die Stadt, sondern auch die Bürger freuen dürfen. Denn sie zahlen mit bei diesen Investitionen. Eine neue Erfahrung für die Kernstadt Daun, basierend auf der Änderung der Beitragssatzung (gültig rückwirkend ab 2009).
Wie war es früher?
Statt der früher erhobenen "einmaligen Beiträge" gelten nun die "wiederkehrenden Beiträge", die in den Dauner Stadtteilen schon seit vielen Jahren angewendet werden.
Auf die Grundstückseigentümer in der Kernstadt Daun kommt damit keine neue Abgabenart zu. Denn schon immer wurden für die Erneuerung, Erweiterung, Verbesserung und der Umbau von Straßen Beiträge erhoben. Allerdings zahlten die Bürger nur für Bauprojekte in der Straße, an die ihr Grundstück grenzt, und das ein Mal.
Was ändert sich?
Beim nun geltenden wiederkehrenden Beitrag geht es nicht mehr um einzelne Straßen und Vorhaben, sondern es wird das komplette Straßennetz in der Kernstadt erfasst. Es zahlen nicht mehr nur Anlieger einer bestimmten Straße, sondern alle. Konkret: Der Grundstückseigentümer zahlt nicht mehr nur für die Straße vor seiner Haustür, sondern für alle Straßen im Gebiet der Kernstadt.
Anders als beim Einmalbeitrag bekommen die Bürger nun jährlich einen Bescheid, immer vorausgesetzt, dass auch Straßenbauprojekte realisiert wurden. Mit dem wiederkehrenden Beitrag wird das Ziel verfolgt, die Belastung gleichmäßig und auch gerechter aufzuteilen. Aber die Belastungen werden nicht ausschließlich den Bürgern aufgebürdet, auch die Stadt übernimmt einen Anteil von 35 Prozent der jeweiligen Investitionssumme. Bei Investitionen von 830 000 Euro zahlt der Besitzer eines normalen 500-Quadratmeter-Grundstücks voraussichtlich 210 Euro (siehe Extra).
´Gibt es Ausnahmeregelungen?
Grundstücke, die in jüngster Vergangenheit mit einmaligen Ausbaubeiträgen belastet wurden, erhalten je nach Höhe eine individuelle Schonfrist im Hinblick auf die Zahlung wiederkehrender Beiträge. Beispiel: Die Grundstückseigentümer in der Freiherr-vom-Stein-Straße, die 2006 ausgebaut wurde, werden erst 2015 einen Beitragsbescheid erhalten. Grundstücke in Neubaugebieten erhalten eine Schonfrist von 15 Jahren.
Wann kommen die Bescheide?
Obwohl die Satzung schon länger in Kraft ist, werden die ersten Bescheide erst in diesem Monat bei den Grundstückseigentümern im Briefkasten liegen. Diese umfassen dann die Jahre 2009 und 2010, und die Beträge werden laut VG-Verwaltung Daun überschaubar sein, weil in diesem Zeitraum keine großen Bauprojekte umgesetzt wurden.Grundlage für die Berechnung der Beiträge sind die sogenannten Maßstabseinheiten. Die Kernstadt Daun umfasst rund 1,2 Millionen dieser Einheiten. Die entsprechenden Beitragsbescheide bekommen nur die Grundstückseigentümer, aber nicht Mieter. Entstehen beispielsweise in einem Jahr Straßenbaukosten von rund 830 000 Euro, wird zunächst der städtische Anteil von 35 Prozent abgezogen. Die Restsumme von rund 540 000 Euro wird durch die Gesamtzahl der Maßstabseinheiten geteilt. Der daraus sich ergebene Wert (rund 42 Cent) wird mit den Maßstabseinheiten eines Grundstücks multipliziert. Beispiel: Der Besitzer eines 500-Quadratmeter-Grundstücks zahlt 210 Euro (500 x 42 Cent). Aufschläge gibt es für solche Grundstücke, die überwiegend gewerblich genutzt werden. Beispiel 1000-Quadratmeter-Grundstück plus 20 Prozent: 1200 Maßstabseinheiten x 42 Cent = 504 Euro.

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