Stadt gibt nicht auf

GEROLSTEIN. (mh) Nächste Instanz: Die Stadt Gerolstein geht im Rechtsstreit um den Lava-Abbau am Wöllersberg gegen die von Verwaltungsgericht Trier verfügte Enteignung ihrer beiden Sperrgrundstücke in Revision. Das hat der Haupt- und Finanzausschuss gestern Abend in nichtöffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen.

Gerolsteins Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz (CDU) sagte dem TV nach der Entscheidung, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier in Sachen Wöllersberg vor dem Oberverwaltungsgericht der Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz juristisch anzugehen: "Der Beschluss war einstimmig. Wir sind fest entschlossen und voller Hoffnung." Als Begründung bekräftigte er nochmals: "Wir wollen unsere Chance auf jeden Fall nutzen, die einzigartige Felsformation des Wöllersbergs zu erhalten sowie zusätzliche Lärmemissionen von unserem Neubaugebiet in Lissingen fern zu halten." Dort hat die Stadt in den vergangenen Jahren rund 100 Bauplätze erschlossen, knapp die Hälfte ist nach Worten des Stadtbürgermeisters derzeit bebaut. Als juristischen Beistand für den Gang vor die nächste Instanz hält die Stadt an Professor Martin Beckmann aus Münster fest, der bereits beim Verfahren in Trier erstmals die Stadt vertrat. Die Kosten werden sich laut Schwartz "wohl auf etwas mehr als die veranschlagten 10 000 Euro" belaufen. Bei zwei vorhergehenden Verfahren in gleicher Sache, die 10 000 Euro kosteten, war die Stadt Gerolstein unterlegen. Axel Bettendorf, einer der beiden Geschäftsführer der gleichnamigen Lava-Steinwerk GmbH aus Trier, die am Wöllersberg Lava-Sand abbaut, sagte: "Das war zu erwarten. Dennoch gehen wir fest davon aus, dass das Oberverwaltungsgericht das Trierer Urteil bestätigen wird." Ihn verwundere dennoch, "dass die Stadt Gerolstein trotz ihrer prekären Haushaltssituation" weitere Rechtsmittel einlege, sagte Bettendorf. Das Verwaltungsgericht Trier hatte Ende Januar entschieden, dass der vom Oberbergamt verfügte Abbau von Lava-Sand auf den beiden städtischen Sperrgrundstücken am Wöllersberg rechtens sei. Dagegen wird nun Revision eingelegt.

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