Soziales Stiftung springt ein, wo der Kreis nicht helfen kann oder darf

Daun · (red/sts) „Nach 1000 Tagen schauen wir, was aus dem zarten Pflänzchen geworden ist“: Das stellte Landrat Heinz-Peter Thiel im März 2016 bei der Vorstellung der neugegründeten Bürgerstiftung Landkreis Vulkaneifel in Aussicht.

Nun ist nach – ziemlich genau nach den avisierten 1000 Tagen – eine Bilanz vorgestellt worden. Ständige Mitglieder des fünfköpfigen Stiftungsrats sind der Landrat, die drei Kreisbeigeordneten sowie der Büroleiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Heinz-Peter Hoffmann, als Geschäftsführer. Sie entscheiden, welche „mildtätigen und gemeinnützigen Zwecke“ unterstützt werden.

Bis zum Jahresende 2018 hat die Bürgerstiftung Spenden von 65 686 Euro und sogenannte Zustiftungen (siehe Infobox) von 11 200 Euro erhalten. Spenden stehen der Stiftung unmittelbar zur Förderung von Projekten oder Institutionen im Rahmen der Stiftungszwecke zur Verfügung.

Seit der Einrichtung der Bürgerstiftung vor gut drei Jahren wurden nach Mitteilung der Kreisverwaltung Projekte mit einer Fördersumme von 48 708 Euro unterstützt. So konnte beispielsweise die Dauner Tafel mit 17 500 Euro bei der Beschaffung eines benötigten Kühlfahrzeuges unterstützt werden.

Durch das Fahrzeug ist es dem kreisweit aktiven Verein weiterhin möglich, Lebensmittel, die sonst im Müll landen würden, einzusammeln und an hilfebedürftige Menschen abzugeben.

Neben diesem Projekt konnten unter anderem auch Maßnahmen aus den Bereichen Erziehung, Volks- und Berufsausbildung, Kunst und Kultur, Naturschutz sowie Katastrophenschutz unterstützt werden.

Ein Betrag von knapp 12 000 Euro ist aktuell für den Zweck der Gesundheitsversorgung zweckgebunden und wurde einer Rücklage zugeführt, damit die Mittel langfristig zur Verfügung stehen, bis der Stiftungszweck nachhaltig erfüllt werden kann.

Eine Erhöhung der Projektrücklage erfolgt stetig, soweit für die Gesundheitsversorgung zweckgebundene Spenden eingehen.

Der Restbetrag der erhaltenen und noch nicht zur Unterstützung von Projekten oder Institutionen verausgabten Spenden unterliegt keiner Zweckbindung und kann daher für alle Stiftungszwecke der Bürgerstiftung verwendet werden.