Streit um Pflegestufe: Rentner rastet aus

Daun · Ein Rentner aus einem Dorf in der Verbandsgemeinde (VG) Gerolstein ist vom Amtsgericht Daun wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Bedrohung zu 120 Tagessätzen á 20 Euro verurteilt worden. Der Angeklagte war selbst nicht erschienen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Daun. Den Gegenstand des gestrigen Prozesses haben gleich mehrere Prozessbeteiligte als "nicht alltäglich" eingestuft. In der Tat wird das Delikt Freiheitsberaubung nur sehr selten vor dem Amtsgericht Daun verhandelt.
Aber genau deswegen und wegen Körperverletzung und Bedrohung wurde gestern ein 70-jähriger Rentner aus einem Dorf in der Verbandsgemeinde (VG) Gerolstein, der wegen einer angeblich plötzlichen Erkrankung nicht am Prozess teilgenommen hatte, zu 120 Tagessätzen á 20 Euro verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 70-Jährige aus einem Dorf bei Gerolstein vor dreieinhalb Jahren eine vom Gericht bestellte Gutachterin, die über die Pflegestufe seiner Frau befinden sollte, mehrfach massiv ins Gesicht geschlagen, bedroht und in seinem Haus für rund eine halbe Stunde eingesperrt hatte.
Richter Hans Schrot folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die das von ihr zunächst angesetzte Strafmaß im Lauf der Verhandlung verdoppelt hatte.
Todesängste ausgestanden


Der Vertreter der Anklage rechtfertigte das damit, dass der Angeklagte die damals 40-jährige zierliche Frau derart geschlagen und bedroht habe, dass sie "Todesängste" ausgestanden habe. Er sagte: "Das waren die schlimmsten Minuten im Leben des Opfers. Minuten, unter deren Folgen sie heute noch zu leiden hat. Da ist Milde nicht angemessen."
Die heute 43-Jährige, die als Nebenklägerin und Zeugin aufgetreten war, bestätigte das. "Ich habe zeitweise gedacht: Der bringt mich um. Ich habe noch immer Schlafstörungen und schlechte Träume und konnte die Gutachtertätigkeit bis heute nicht wieder aufnehmen", sagte sie. Zudem sei sie ein Dreivierteljahr nach dem Vorfall krankgeschrieben und rund ein Jahr in psychologischer Behandlung gewesen. Nicht zuletzt aus diesem Grund war der Termin der Gerichtsverhandlung mehrfach verschoben worden.
Der Polizist, der das Opfer vernommen hatte, kurz nachdem es fliehen konnte, sagte vor Gericht: "Ich habe in meiner langen Dienstzeit selten jemanden gesehen, der so fix und fertig war. Die Vernehmung musste oftmals unterbrochen werden, weil die Zeugin mehrfach von Weinkrämpfen geschüttelt wurde." Der Verteidiger des Angeklagten plädierte dennoch auf Freispruch, weil es seiner Ansicht nach "nicht in ausreichendem Maße bewiesen ist, dass sich alles so zugetragen hat, wie es im Strafbefehl steht". Er konnte aber auch nicht auf ein Vergleichsangebot des Richters eingehen, da er dafür von seinem Mandanten keine Befugnis hatte. Und eine erneute Absprache war wegen dessen Abwesenheit auch nicht möglich. So beharrte er auf seiner Linie - und unterlag.