Tierquälerei: Vier Monate auf Bewährung für Landwirt

Daun · Zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung sowie der Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro an den Verein „Tiere-Helfen-Leben“ hat das Amtsgericht Daun am heutigen Mittwoch wegen Tierquälerei einen 32-jährigen Landwirt aus der Verbandsgemeinde Gerolstein verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 Aktenmappe der Staatsanwaltschaft (Symbolfoto)

Aktenmappe der Staatsanwaltschaft (Symbolfoto)

Foto: Friedemann Vetter

Das Gericht sah es nach dem dritten Verhandlungstag als erwiesen an, dass der Landwirt 24 Rinder auf seinem Hof stark vernachlässigt hatte. Nach einer anonymen Anzeige hatte der Kreisveterinär im April 2010 festgestellt, dass die Tiere in ihrem Kot standen und lagen, viele von ihnen krank und unterernährt waren. Ein Tier musste notgeschlachtet werden, die übrigen wurden bei einem anderen Landwirt untergebracht.

Am ersten Verhandlungstag Anfang März hatte der Angeklagte zwar Fehler eingeräumt, aber seiner Familie eine Mitschuld gegeben. Beim zweiten Termin meldete sich der Angeklagte krank, beim dritten Termin befragte Amtsrichter Hans Schrot neben dem Angeklagten nun auch dessen Mutter und dessen Bruder. Die waren zwar alle drei Eigentümer des Betriebs, der Angeklagte aber war laut Schrot "in erster Linie für die Versorgung der Tiere zuständig" und daher auch "für deren Leiden und Schmerzen". Dennoch erwägt die Staatsanwaltschaft nach Worten von Staatsanwältin Nina Dirion-Gerdes, auch noch die Mutter und den Bruder zur Verantwortung zu ziehen.

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