Tödlicher Unfall vor Gericht: Frau fährt zwei Joggerinnen an

Daun/Kirsbach · Heute muss sich eine Autofahrerin vor dem Amtsgericht in Daun verantworten, die im Sommer 2008 bei Kirsbach zwei Joggerinnen angefahren hat. Eine Frau starb an der Unfallstelle, ihre Tochter wurde schwer verletzt.

(mh) Der 8. Juli 2008 war kein guter Tag. Fast zeitgleich ereigneten sich zwei schwere Unfälle im Landkreis Vulkaneifel: Bei einem missglückten Wendemanöver am Ortseingang des Dauner Stadtteils Neunkirchen kam es zu einer Kollision mehrerer Fahrzeuge, bei der sieben Menschen schwer verletzt wurden.

Gegenstand der heutigen Verhandlung vor dem Amtsgericht in Daun ist aber der fast zeitgleiche Unfall auf der Kreisstraße 92 zwischen Welcherath und Drees (Verbandsgemeinde Kelberg).

Bei diesem Unfall starb eine 47-jährige Frau, und ihre 20-jährige Tochter wurde schwer verletzt. Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung muss sich die damals 22-jährige Autofahrerin verantworten, die die beiden Joggerinnen in Höhe der Abzweigung nach Kirsbach um 16.32 Uhr mit dem Auto erfasst hatte. Ihr drohen nun bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe.

Nach Ansicht von Polizei und Staatsanwaltschaft ist es zu dem Unfall gekommen, weil sich die junge Mutter während der Fahrt ihrem auf der Rückbank sitzenden und schreienden Kleinkind zugewandt hatte. Dadurch war sie - so vermuten Polizei und Staatsanwaltschaft- für einen Moment abgelenkt.

Sie fuhr links gegen die Leitplanke, kam beim Gegensteuern zu weit nach rechts und erfasste dort mit ihrem Wagen die beiden Frauen. Die 47-Jährige starb noch an der Unfallstelle. Ihre Tochter wurde schwer verletzt mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen.

Bei der Verhandlung ist sie als Zeugin geladen. Eine eigene Anklage gegen die Autofahrerin neben der der Staatsanwaltschaft erhebt sie nicht. Anwesend werden zudem der Polizist sein, der den Unfall aufgenommen hat, sowie ein Sachverständiger aus Koblenz, der das Unfallgeschehen rekonstruiert hat. Es ist lediglich ein Verhandlungstag angesetzt.

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