Trunkenheitsfahrt als Protestaktion getarnt

Daun · Ein Mann aus der Verbandsgemeinde Daun ist wegen des Vorwurfs der Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 1800 Euro und dem Entzug des Führerscheins verurteilt worden. Er hat das Urteil akzeptiert. Zunächst hatte er versucht, mit einer kreativen Ausrede aus der Sache herauszukommen.

Daun. Was ist wirklich passiert in einer Nacht im September dieses Jahres? War es die Vorbereitung einer Protestaktion gegen die geänderte Verkehrsführung in der Dauner Arensbergstraße oder doch ausschließlich eine Fahrt unter Alkoholeinfluss? Diese Fragen sollen an diesem Vormittag in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Daun geklärt werden. Dort muss sich ein Mann aus der Verbandsgemeinde Daun wegen des Vorwurfs der Trunkenheit im Verkehr verantworten.Tochter sagt nicht aus

Die Polizei findet in der betreffenden Nacht das Auto des Angeklagten querstehend in der Verbindung zwischen Arensberg- und Lindenstraße in Daun. Die Beamten ermitteln, wo der Mann wohnt und stehen kurz darauf vor dessen Haustür. Sie fragen, was passiert ist. Antwort des Angeklagten: Er habe seine Tochter aufgefordert, das Auto dort so abzustellen. Als Vorbereitung für eine Protestaktion am Morgen gegen die Verkehrsbelastung für die Anlieger der Arensbergstraße.
Der Hintergrund: Dort war während des (von April bis Oktober dauernden) Umbaus des Parkplatzes in der Wirichstraße die Verkehrsführung geändert worden. So sollte die Innenstadt auch weiter von Süden erreichbar sein. Eine Entscheidung der Stadt, die die Anlieger angesichts des deutlich gestiegenen Verkehrsaufkommens aber immer mehr auf die Palme brachte. Sie organisierten sich in einer Interessengemeinschaft, beschwerten sich offiziell bei der Stadt, auch eine Demonstration gegen die aus Sicht der Betroffenen unhaltbaren Zustände wurde erwogen. Stattgefunden hat sie aber nicht - oder kam es nicht so weit, weil die Polizei das Auto frühzeitig gefunden hat?
Die Polizei geht davon nach ihren Ermittlungen nicht aus, sondern glaubt, dass der Angeklagte doch selber gefahren und ins Schleudern geraten ist, was dazu führte, dass der Wagen die Straße blockierte. Zudem werden beim Alkoholtest fast zwei Promille festgestellt.
Ein Polizeibeamter schildert vor Gericht, wie der Angeklagte in der Nacht im September die Version der Protestaktion erläutert habe. Mehr ist dazu aber nicht mehr zu erfahren, denn der Mann macht von seinem Recht, sich zur Sache nicht äußern zu müssen, Gebrauch. Auch seine Tochter sagt nicht aus, das ist ihr Recht als Familienangehörige. Liefert der eingeschaltete Gutachter neue Erkenntnisse? Seine Ausführungen sprechen dafür, dass der Wagen ins Schleudern geraten und deshalb querstehend in der Straße gefunden worden ist.Am Ende ein Geständnis

Es deutet immer mehr darauf hin, dass die Auffassung der Polizei, der Angeklagte sei selbst gefahren, bestätigt wird. Ein Freispruch ist kaum mehr zu erwarten.
Vor diesem Hintergrund ziehen sich Richter, Oberamtsanwalt und Verteidiger zurück, um die Situation zu erörtern. Anschließend äußert sich der Angeklagte doch und gibt zu, selbst gefahren zu sein. Das Urteil: Der Angeklagte muss wegen Trunkenheit im Verkehr eine Geldstrafe von 1800 Euro zahlen und der Führerschein ist für drei Monate weg. Anfechten will der Angeklagte diese Bestrafung nicht. Das Urteil ist rechtskräftig.