Kriminalität Überfall-Prozess: Vier mal Bewährung, einem droht die Sicherungsverwahrung

Hillesheim/Trier · Im Prozess um die Hillesheimer Neujahrsschlägerei hat das Landgericht Trier vier Bewährungsstrafen ausgesprochen. Der Initiator der Tat erhielt hingegen drei Jahre Haft.

Überfall-Prozess Hillesheim: Vier mal Bewährung, einem droht die Sicherungsverwahrung
Foto: dpa/Uli Deck

Den Neujahrsmorgen 2019 werden die zwei Mittdreißiger aus Hillesheim nicht mehr vergessen – der Gang von einer Silvesterfeier zum nächsten Zigarettenautomaten endete für beide im Krankenhaus, nachdem sie grundlos von fünf Männern zusammengeschlagen worden waren. Nun erscheinen sie als Zeugen und Nebenkläger vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Trier und treffen die Angreifer wieder. Die sind wegen schwerer Körperverletzung und schweren Raubes angeklagt. Die zahlreichen und teils schweren körperlichen Verletzungen seien inzwischen verheilt, erklären die Zeugen. Die ärztlichen Befunde, die der Vorsitzende Richter Günther Köhler dazu vorliest, füllen je zwei DIN-A-4-Seiten. Zurückgeblieben seien aber seelische Verletzungen wie Schlafstörungen, Unsicherheit im Freien, Angstzustände.

Einer der Zeugen ist bereits in ambulanter Therapie, sein Leidensgenosse wird bald auch eine Therapie antreten. Die Tatschilderung der beiden klingt wie ein Alptraum. Dabei hatte es harmlos begonnen, als man auf dem Weg zum Automaten auf den Angeklagten K. traf. Beide kannten ihn schon lange; sie hatten bis dato noch keine schlechte Erfahrung mit ihm gemacht, obwohl von seinem kriminellen Vorleben wussten und er selbst erklärte, gerade wieder aus der Haft entlassen worden zu sein. „Er begleitete uns bis zum Automaten, dort kamen plötzlich die anderen von hinten und fielen über uns her.“ Ein Zeuge: „Warum hilft der uns nicht, dachte ich nur noch. Und als ich dann am Boden lag und nur noch heftige Tritte empfing, hatte ich zum ersten Mal im Leben Todesangst.“

Was sie da nicht wussten: K. hatte an dem Morgen in Hillesheim mit einem Unbekannten Streit gehabt und per SMS die „Truppe“ zur Hilfe alarmiert. Am Automaten dachten die vier „Helfer“ dann, dies gelte den beiden Zeugen, und fielen über sie her. Zwar gelang es K., die Situation zu beruhigen. Doch als die Zeugen nun Polizei forderten, blies K. selbst zum nächsten Angriff, denn er war gerade gegen Auflagen frei und wollte natürlich kein Zusammentreffen mit der Staatsmacht. Zudem entwendete der Angeklagte R.A. bei der Gelegenheit noch die Geldbörse eines Überfallenen – allerdings spontan und ohne Absprache mit den anderen.

Die fünf Männer auf der Anklagebank haben die Tat gestanden, wofür ihnen Mindeststrafrahmen zugesichert wurden (wir berichteten). Nun entschuldigen sich alle bei den Zeugen. Dann ist der Sachverhalt geklärt und so auch von den Angeklagten eingeräumt. Der Vorsitzende schließt die Beweisaufnahme und Staatsanwalt Wolfgang Spieß erhält das Wort. Seine Strafanträge liegen in dem Spielraum, der durch die vorangegangene verfahrensverkürzende Absprache bleibt. Für den mehrfach einschlägig vorbestraften K (37). dem Initiator des Überfalls, beantragt er drei Jahre Haft, für W., R.P. und T. Strafen im Rahmen von eineinhalb bis zwei Jahren und für den damals 20-jährigen A.P. zwei Jahre Jugendstrafe.

Verteidigerin Sina Ludwig erbittet für ihren Mandanten K. zwei Jahre und zehn Monate Haft, die Verteidiger Hans-Josef Ewertz, Gottfried Bretz, Marco Liell und Jörg Hosp beantragen Strafen in einem Rahmen, der zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Die Strafen für vier Angeklagte fallen milde aus und werden zur Bewährung ausgesetzt. Alle vier verlassen den Saal auf freiem Fuß. Nicht so K. Der hat schon insgesamt zehn Jahre wegen alkoholbedingten Gewalttaten im Knast abgesessen und war auch schon einmal wegen versuchten Mordes angeklagt. Er erhält drei Jahre Haft und dazu eine heftige Ansprache vom Vorsitzenden Köhler: „Diese Verurteilung ist Ihre letzte Chance! Wir haben eben die rechtlichen Möglichkeiten einer unbefristeten Sicherungsverwahrung überprüft.“ Dann zählt Köhler die einzelnen „Karrierepunkte“ von K. auf und erklärt: „Vier von fünf Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung sind bereits erfüllt. Noch ein Gewaltakt nach ihrer Entlassung, dann werden Sie als Gefahr für die Allgemeinheit eingestuft und in die Sicherungsverwahrung eingewiesen.“ Der Verurteilte ist von dieser Ankündigung sichtlich geschockt.

Erklärungen werden nicht abgegeben – das ist nach einer verfahrensverkürzenden Absprache erst nach 14 Tagen möglich.

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