Umrüstung auf Xenon-Licht ist unzulässig

Daun. (red) Insgesamt zehn Autohalter, die die Lampen ihres Wagens unzulässig auf Xenon-Licht, helles bläuliches Licht, umgerüstet hatten, sind in den vergangenen zwei Wochen bei der Polizei Daun angezeigt worden.

Diese weist darauf hin, dass vermehrt Leuchtstofflampen zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer, die nur mit Glühlampen genehmigt sind, angeboten werden. Solche Umrüstungen auf Xenon-Licht seien unzulässig; nach dem Einbau erlösche die Betriebserlaubnis des Autos. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 135 Euro und drei Punkten im Zentralregister Flensburg rechnen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort