Umrüstung auf Xenon-Licht ist unzulässig
Daun. (red) Insgesamt zehn Autohalter, die die Lampen ihres Wagens unzulässig auf Xenon-Licht, helles bläuliches Licht, umgerüstet hatten, sind in den vergangenen zwei Wochen bei der Polizei Daun angezeigt worden.
09.08.2010
, 21:45 Uhr
Diese weist darauf hin, dass vermehrt Leuchtstofflampen zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer, die nur mit Glühlampen genehmigt sind, angeboten werden. Solche Umrüstungen auf Xenon-Licht seien unzulässig; nach dem Einbau erlösche die Betriebserlaubnis des Autos. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld bis zu 135 Euro und drei Punkten im Zentralregister Flensburg rechnen.