Unhaltbare Umstände für die Tiere

Fünf Kaninchen seien verhungert und verdurstet. Um seine Schlangen, Echsen, Fische und den Hund soll sich ein 33-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Daun auch nicht ordnungsgemäß gekümmert haben. Vor dem Dauner Amtsgericht wurde er wegen Tierquälerei zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt (der TV berichtete).

Daun. (vog) "Was wir vorfanden, sah sehr schlimm aus. Die Kaninchen lagen schon etliche Tage tot in den Käfigen. Im Aquarium trieben tote Fische und auch der Echse ging es sehr schlecht", zählt Manfred Thönnes, Mitarbeiter des Dauner Veterinäramtes, beim Prozess gegen einen 33-jährigen Tierquäler vor dem Amtsgericht Daun auf. Thönnes war mit Vertretern des Ordnungsamtes im Juli 2008 in der Wohnung des Angeklagten.

Der Angeklagte dementiert: "Das stimmt nicht. Es waren keine Fische tot. Ich habe mich immer um mein Viehzeug gekümmert." Thönnes stellt kategorisch klar: "Ein Fischfachmann war vor Ort. Der halbe Bestand war verendet." Im Sommer 2008 ging es bei dem Angeklagten drunter und drüber. Der vierfache Vater (seine Kinder leben nicht bei ihm) hatte ein "Disco-Projekt" in der Nachbar-Verbandsgemeinde in den Sand gesetzt, seine Lebensgefährtin lag im Krankenhaus, für die Mietwohnung stand die Räumung an und zuletzt wurde auch noch sein Führerschein eingezogen. Als Tierhalter habe er dennoch für seine Tiere sorgen müssen. Richter Hans Schrot hakt nach: "Wenn man Kaninchen verhungern und verdursten lässt, ist es eindeutig Tierquälerei." Der 33-Jährige kontert: "Ich habe sie versorgt. Was ich mir vorwerfen muss, ist, dass ich nicht, als die ersten eingingen, mit den anderen zum Tierarzt gefahren bin." Laut eines Gutachtens des Kreisveterinärs haben die Tiere vor dem Verenden unter starkem Flüssigkeitsdefizit gelitten. Zunächst beharrt der Angeklagte auf einer Fortsetzungsverhandlung, weil er Entlastungszeugen benennen möchte.

Staatsanwalt Klaus Pallien baut ihm eine Brücke: "Beschränken sie ihren Einspruch auf die Höhe des Tagessatzes. Die Tierquälerei ist Fakt und mit weiteren Zeugen erhöhen sie die Verfahrenskosten, die sie bei einer Verurteilung tragen müssen." Nach einigem Zögern willigt der Angeklagte ein. Die ursprüngliche Tagessatzhöhe wird wegen der Arbeitslosigkeit von 40 auf zehn Euro reduziert.

Die Anzahl von 60 Tagessätzen (zwei Monatseinkommen) bleibt bestehen. Das Urteil über 600 Euro Geldstrafe ist rechtskräftig.

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