"Verbrechen darf sich nicht lohnen"

Das hat es in der Region Trier bisher noch nicht gegeben: Wegen permanenter Überladungen soll ein Lava-Unternehmer aus dem Vulkaneifelkreis 235 000 Euro Strafe zahlen. Ein Mammut-Verfahren mit noch ungewissem Ausgang.

Daun. Am 7. Juli 2008 durchsuchten 30 Polizisten fünf Lavagruben eines Unternehmers in der Vulkaneifel. Mit richterlichem Beschluss und Einverständnis des Beschuldigten beschlagnahmten sie anschließend weitere Unterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung Daun: Wiegescheine, die als Grundlage für die Bruchzins-Berechnung der Kommune gelten. Was die Beamten fanden, ist ein Extremfall.

2700 Touren mit übervollen Kippern in drei Monaten



"Diesen Umfang hat es bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehr, wozu Überladungen zählen, in der Region Trier noch nie gegeben", resümiert Walter Klingels von der Kripo-Spezialtruppe "Schwertransportüberwachung". Innerhalb von drei Monaten (länger darf rückwirkend nicht geschaut werden, weil gesetzlich verjährt) sollen bei 2700 Touren die LKW überladen worden sein. Bei ihren Berechnungen haben die Ermittler bereits 200 Kilogramm abgezogen und erst Fälle ab fünf Prozent aufgelistet. Im Höchstfall waren 45 Prozent zu viel auf dem Kipper. Dadurch wurden viele Touren gespart und Zigtausend Tonnen Lava mehr verkauft.

In diesen Fällen können die Kreisverwaltungen als Bußgeldbehörde zur rechtlichen Möglichkeit der "Gewinnabschöpfung" greifen. Für den Beschuldigten gab es einen Bescheid über 235 000 Euro.

Der Fall des Lavaunternehmens war aufgeflogen, weil Beamten der Polizeiinspektion (PI) Daun bei Kontrollen fingierte Wiegescheine vorgelegt wurden. PI-Chef Heinz-Peter Thiel: "Die mitgeführten Wiegescheine waren gezinkt. Wir konnten die Codierung aber entschlüsseln, und so kam es im Wiederholungsfall zu der Durchsuchung." Albrecht Thielen, Rechtsanwalt des Beschuldigten, erklärt kategorisch: "Es gibt kein planmäßiges, strafbares Verhalten meines Mandanten und seiner Fahrer."

Anwalt Thielen sieht in der nachträglichen Bewertung der Wiegescheine (laut seiner Meinung seien 2000 Touren "problematisch") ein Handicap. Er meint: "Die Wiegescheine eröffnen ein riesiges Diskussionsfeld. Es war ja keiner beim Wiegen dabei." Schlussendlich seien ausführliche Gespräche mit der Kreisverwaltung geführt worden. Thielen geht von einer "einvernehmlichen Lösung" aus. Er sagt: "Ein Vergleich ist die klassische Form, ein Verfahren abzukürzen, wenn es für beide Seiten Risiken gibt."

Landrat Heinz Onnertz will zum laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben. Momentan sind die Ermittlungsakten vom Amtsgericht Daun auf dem Weg zurück zur Kreisverwaltung. Richter Hans Schrot: "Es muss festgestellt werden, ob korrekt gewogen wurde, damit die Wiegescheine Grundlage des Verfahrens sein können."

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