Verfahren eingestellt

Daun/Gerolstein · Das Verfahren gegen einen in der Gerolsteiner Kaserne stationierten 27 Jahre alten Stabsunteroffizier ist eingestellt worden. Ihm wurde am zweiten Verhandlungstag zwar "unkorrektes Verhalten" bescheinigt, aber keine strafwürdigen Körperverletzungen und Demütigungen Untergebener.

(vog) Der 27-jährige Unteroffizier stand erneut vor Gericht, weil er bei einer Feier Ende März Rekruten geboxt und getreten haben soll, um sich Aufmerksamkeit zu verschaffen (der TV berichtete). Die Staatsanwaltschaft hatte ihm "entwürdigendes und demütigendes Verhalten" vorgeworfen. Am ersten Prozesstag hatte ein Rekrut als Zeuge den Vorwurf bestätigt, ein anderer nicht. Beim Fortsetzungstermin am Mittwoch beschrieb ein anderer Unteroffizier die Situation während der Feier. Er sagte: "Wir waren alle alkoholisiert, und launige Späße machten die Runde." Weil er von einem Rekruten einen "Nasenstüber" bekommen habe, habe der Angeklagte ihm zur Seite gestanden und auf "unangemessene Weise das vermeintlich respektlose Verhalten" geahndet. Der von zwei Boxhieben getroffene Rekrut sagte im Zeugenstand: "Es war nicht schmerzhaft und nach seiner Entschuldigung auch für mich erledigt." Ein am Streit unbeteiligter Rekrut hatte den Vorfall beim Kompaniechef gemeldet.

Nach 45-minütiger Verhandlung schlug die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung vor, weil "strafrechtlich kein entwürdigendes Verhalten" vorliege.

Die Entscheidung hat Einfluss auf das noch laufende Disziplinarverfahren gegen den Soldaten, denn das zuständige Truppendienstgericht der Bundeswehr orientiert sich an der Rechtssprechung des Amtsgerichts. Der 27-Jährige akzeptierte die Entscheidung des Gerichts. Sobald er die Geldbuße gezahlt hat, ist die Verfahrenseinstellung rechtskräftig.

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