Verfahren eingestellt

DAUN/KELBERG. (vog) Am vierten Verhandlungstag ist vor dem Dauner Amtsgericht das Urteil im Prozess gegen einen Schrotthändler aus der VG Adenau gefallen: Einstellung des Verfahrens. Bei dem langatmigen Rechtsstreit zwischen dem Verpächter und dem ehemaligen Betreiber einer Autoverwertung in der Verbandsgemeinde Kelberg ging es um Unterschlagung.

Der 48-jährige Angeklagte soll bei der Räumung der Autoverwertung rechtswidrig Geräte mitgenommen haben. Laut Verpächter sollen die Absauggeräte für Kühl- und Bremsflüssigkeit sowie Treibstoff nicht Bestandteil des Kauf- und Pachtvertrages gewesen sein (der TV berichtete mehrmals). Widersprüchliche Zeugenaussagen und Geschäftspapiere, die eher Zettelwirtschaften gleichen, machten es dem Gericht unmöglich, den Straftatbestand eindeutig zu klären. Richter Hans Schrot sagte: "Wir können nicht feststellen, was genau im Vertrag stand. Hier hätte manches ordentlicher laufen können. Das fängt beim Vertrag an und hört bei der Räumung des Geländes auf." Staatsanwalt und Pflichtverteidiger nahmen das Urteil - Einstellung des Verfahrens - ohne Widersprüche an. Der Verpächter bestand allerdings auf die Herausgabe der Geräte. Richter Schrot erklärte ihm, dass er für weitere Forderungen den zivilrechtlichen Weg beschreiten müsse. Der Angeklagte ist somit noch nicht ganz auf der sicheren Seite. Außerdem wurde ihm im Urteil die Kostener-stattung verwehrt. Richter Schrot sagte: "Ein Teil von dem Durchein- ander geht auf Ihr Konto."

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