Verkehrsregelung für den neuen Laurentiusplatz

Daun. (red) Gemäß Beschluss durch die Stadt Daun ist die Zufahrt auf den neuen Laurentiusplatz nur Anliegern gestattet. Parken ist nicht zulässig. Ausgenommen vom Parkverbot sind die drei Parkplätze für Behinderte in Höhe der Geschäftsstelle des Gewerbe- und Verkehrsvereins, die jedoch nur mit dem entsprechenden Parkausweis benutzt werden dürfen.

Die neue Parkzeile entlang der Rosenbergstraße (in Höhe des Hallenbads) kann während der angegebenen Zeiten nur noch mit einem gültigen und gebührenpflichtigen Ticket genutzt werden. Weiterhin wurden in der Leopoldstraße (Einfahrt zum St. Laurentiusplatz) drei neue Parkplätze hergestellt. Die Parkzeit ist werktags von 8 bis 18 Uhr auf zwei Stunden begrenzt. Die Benutzung einer Parkscheibe ist vorgeschrieben. Eine entsprechende Beschilderung ist aufgestellt.

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