Verwaltungsgericht Anwohner klagen, Landkreis gewinnt: Grillkohle-Firma in Hallschlag darf weitermachen

Hallschlag/Trier · Die Anlage für Grillkohle und Briketts in Hallschlag darf, wie vom Landkreis Vulkaneifel genehmigt, weiter im Dreischicht-Betrieb arbeiten. Nachbarn hatten deshalb gegen den Kreis geklagt - erfolglos.

 Feuer frei: Der Hallschlager Betrieb darf nach dem Gerichtsurteil weitermachen wie bisher.

Feuer frei: Der Hallschlager Betrieb darf nach dem Gerichtsurteil weitermachen wie bisher.

Foto: dpa-tmn/Timm Schamberger

Die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat eine Nachbarklage gegen den erweiterten Betrieb der Anlage für Grillkohle und Briketts in Hallschlag abgewiesen. Die Firma (zuerst „Gefa GmbH“, dann „New Coal“, seit dieser Woche „Eifelglut“), stellt im früheren Sägewerk am Dorfrand ihre Produkte auf der Basis rheinischer Braunkohle her.

Vor vier Jahren hatte der Landkreis Vulkaneifel die Änderungsgenehmigung erteilt. Das Unternehmen, so teilt das Gericht mit, hatte damals beantragt, von zwei auf drei Schichten erweitern zu dürfen.

Seitdem läuft die Anlage von Montag bis Freitag 24 Stunden lang, an Samstagen von 6 bis 22 Uhr. Ebenfalls beantragt wurden damals die Zusetzung von getrockneten Olivenkernen (für sogenannte Olivenbriketts) sowie von Natronwasserglas bei der Herstellung von Grillkoks – und der Bau eines Stahltanks zur Lagerung von Natronwasserglas.

Bestandteil der Genehmigung waren einige sogenannte Nebenbestimmungen: Sie verfügten, dass der Immissionsschutz gegen Lärm, Luftschadstoffe und Staub zu gewährleisten sei.

An das Firmengelände – es liegt außerhalb des Dorfs an der Landesstraße 22 in Richtung Berk und Frauenkron – schließen sich drei Wohnhäuser an. Einige Nachbarn legten deshalb Widerspruch gegen die Genehmigung ein – erfolglos.

Also klagten die Hauseigentümer beim Verwaltungsgericht. Begründung: unzumutbare Lärm– und Staubbelästigungen. Beim Lärm seien die Grenzwerte für Grundstücke im Innenbereich einzuhalten. Zudem sei die Verwendung von Natronwasserglas gesundheitsgefährdend.

Die Richter hingegen wiesen die Klage nach einer Ortsbesichtigung und der Auswertung von Gutachten und fachbehördlichen Stellungnahmen aus dem Genehmigungsverfahren ab.

Begründung: Die Wohnbebauung sei kein Ortsteil von Hallschlag, sondern eine „im Außenbereich entstandene Splittersiedlung“. Daher seien die Immissionsrichtwerte „rechtlich nicht zu beanstanden“. Die Grenzwerte würden Tag und Nacht eingehalten, dadurch bestünden „keine Anhaltspunkte für durch Lärm verursachte schädliche Umwelteinwirkungen“.

Gemäß der Stellungnahmen von Fachbehörden und Gutachtern aus dem Verwaltungsverfahren rufe der Betrieb auch keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Staubniederschlag oder sonstige Luftschadstoffe hervor. Die Kläger hätten dagegen keine ausreichend detaillierten Einwände vorgetragen. Auch eine Gesundheitsgefährdung im Zusammenhang mit dem Einsatz von Natronwasserglas und dessen Lagerung im genehmigten Stahltank sei nicht feststellbar.

Der beklagte Landkreis habe den Bescheid „mit zahlreichen Nebenbestimmungen versehen, die gerade dem Schutz der Nachbarschaft dienten“. Anhaltspunkte dafür, dass diese nicht ausreichend seien, bestünden nicht, zumal sämtliche von den Fachbehörden geforderten Nebenbestimmungen wörtlich in die Änderungsgenehmigung übernommen worden seien.

Die Beteiligten können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

In Hallschlag werden seit 2009 die Grillkohle-Produkte hergestellt. Im Jahr 2013 kam es zu einem Brand in der Anlage, wie bereits auch in den Jahren davor im damaligen Sägewerk (der Volksfreund berichtete).

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