VG-Rat beschließt Abwahlverfahren

Der Verbandsgemeinderat Kaisersesch hat beschlossen, ein Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Ewald Mattes einzuleiten. Der 59-Jährige, frühere Ortsbürgermeister von Dockweiler, ist zu anderthalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen sexueller Nötigung verurteilt worden. Mattes selbst sieht keinen Grund zu einem freiwilligen Rücktritt, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Kaisersesch/Dockweiler. Als sich die vier Fraktionen des Kaisersescher Verbandsgemeinderates in nicht-öffentlicher Sitzung am Montagabend treffen, um über ein Abwahlverfahren zu sprechen, ist Bürgermeister Ewald Mattes noch gelassen.

Trotz Verurteilung zu anderthalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen sexueller Nötigung (der Trierische Volksfreund berichtete) ist der frühere Ortsbürgermeister von Dockweiler überzeugt: Ein großer Teil der Ratsmitglieder steht nach wie vor zu ihm. Mattes setzt dabei vor allem auf seine eigene Fraktion, die CDU.

Mattes sieht derzeit keinen Grund zum Amtsverzicht



Wie die Rheinzeitung aus vertraulichen Quellen erfahren hat, soll er Einzelnen damit gedroht haben, unangenehme Interna öffentlich zu machen. Aber kein christdemokratisches Ratsmitglied hat sich davon beeindrucken lassen. Fraktionsübergreifend vereinbaren die Ratsmitglieder nach namentlicher Abstimmung, das Abwahlverfahren in die Wege zu leiten.

Für CDU, SPD, Unabhängige Bürgerliste und Wählergruppe Dr. Pertzborn steht fest: Der Bürgermeister ist - unabhängig von der Rechtskraft des Urteils - nicht mehr tragbar. "Es ist weder in der Öffentlichkeit noch gegenüber den Mitarbeitern der Verwaltung zu begründen, dass Mattes weiter im Amt bleibt", sagt Manfred Peckart, CDU-Fraktionschef. "Wir wollen deshalb einen Wechsel."

Gegenüber der Rheinzeitung hatte Mattes erklärt, er sehe keinen Grund zum Amtsverzicht, solange das Urteil des Landgerichts Koblenz nicht rechtskräftig ist. Das aber kann Monate dauern, wenn das Oberlandesgericht den Prozess nach dem Revisionsantrag auf Verfahrensfehler prüft.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende wird nun den Antrag auf das Abwahlverfahren an die Verbandsgemeindeverwaltung weiterleiten.

In frühestens zwei Wochen, das sieht das Kommunalwahlgesetz so vor, wird es eine Dringlichkeitssitzung des Rates geben. Der muss mit mindestens einer Zwei-Drittel-Mehrheit einen offiziellen Beschluss fassen. Dann werden die rund 10 500 Wahlberechtigten in der VG Kaisersesch entscheiden, ob der Bürgermeister im Amt bleibt oder nicht.

Mattes müsste, sobald das amtliche Endergebnis feststeht, seinen Posten aufgeben. Voraussetzung: Mindestens 30 Prozent der Wahlberechtigten (3150) müssen für die Abwahl stimmen.

Frühester (Ab-)Wahltermin ist Sonntag, 15. August.

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