Videoüberwachung im Wald ist unzulässig

Daun/Mainz · Jäger setzen gegenwärtig im Wald vermehrt Wildkameras ein, um das Wildvorkommen zu erfassen. Die Aufzeichnung wird durch Bewegungsmelder ausgelöst, die nicht zwischen Mensch und Wild unterscheiden.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, sieht jedoch den Einsatz von Wildkameras durch Privatpersonen, vornehmlich im Wald, mit dem Datenschutzrecht als unvereinbar an.
Es handle sich um eine Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Räumen, die dem Bundesdatenschutzgesetz nur sehr eingeschränkt zulässig sei. Das Waldgesetz vermittle der Bevölkerung ein freies Betretensrecht des Waldes zum Zwecke der Erholung. Und Waldbesucher sollen in der freien Natur unbeobachtet sein. Das verfassungsmäßige Recht der Waldbesucher auf informationelle Selbstbestimmung müsse daher Vorrang haben. red

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