Vom Verschwinden der Eifelvulkane

Große Resonanz fand eine Informationsveranstaltung des Kreisverbands Daun des Rheinischen Vereins für Denkmalpflege und Landschaftsschutz zu den Folgen des Bergrechts. Eine Modernisierung im Rahmen des künftigen Umweltgesetzbuches stehe dringend an.

 Lava-Abbau am Wartgesberg. TV-Foto: Archiv/Gabi Vogelsberg

Lava-Abbau am Wartgesberg. TV-Foto: Archiv/Gabi Vogelsberg

Daun. (ako) Es gibt allein im elf mal zwölf Kilometer großen Gebiet zwischen Daun, Hillesheim und Gerolstein insgesamt Tagebaubetriebe für Lava, Basalt und Kalk.

Vor diesem Hintergrund hatte der Rheinische Verein den sächsischen Bundestagsabgeordneten und Bergbauexperten Peter Hettlich (Bündnis 90/Grüne) eingeladen, um über die negativen Konsequenzen des bestehenden Bergrechts und über die Notwendigkeit einer umfassenden rechtlichen Neugestaltung im Sinne eines effektiveren Landschaftsschutzes zu sprechen.

Statt mit juristischem Fachchinesisch kam der Politiker mit einem informativen Film, der den hintersinnigen Titel trägt "Wer anderen eine Grube gräbt..." Er schildert die Erfahrungen der Lausitzer und Saarländer mit dem Bergbau.

Künftiges Horrorszenario mit Mondlandschaften, Zwangsenteignungen, Verlust der Heimat und einsturzgefährdeten Häusern auch für die Eifel? Die Unterschiede sind deutlich.

Das Recht auf eine andere Basis stellen



Dennoch gelte, so das Fazit von Referent und Verein, vor dem Hintergrund der hiesigen Entwicklung ebenso die Notwendigkeit, das aus dem Mittelalter stammende Bergrecht auf eine andere Basis zu stellen. Denn bislang bricht dieses Recht beispielsweise Eigentums- und Umweltschutzrechte.

Es war einst gedacht als herrschaftlich verordnete Sicherung des Zugriffs auf kriegswichtige Rohstoffe und fungiere heute, wie die Vertreter des Rheinischen Vereins argumentieren, als einseitiges Recht zugunsten der unternehmerischen Privatinteressen von Abbaufirmen.

Hettlich stellte folgende Forderungen: Das antiquierte Bergrecht müsse dem Allgemeinwohl unterworfen werden - mitsamt all seinen Umwelt- und Landschaftsschutz-Aspekten. Es soll Teil des künftigen Umweltgesetzbuchs werden und beispielsweise die bislang üblichen zeitlich unbegrenzten Abbau-Genehmigungen künftig regelmäßigen Überprüfungen unterziehen.

"Wir sind nicht grundsätzlich gegen die Nutzung dieser Rohstoffe. Aber sie muss den modernen demokratischen, rechtlichen und ökologischen Gegebenheiten angepasst sein. Sie sollte gleich behandelt werden wie andere bauliche Großeingriffe", betonte Hettlich.

Bislang jedoch finde keine gerechte Abwägung statt, und Auflagen würden von den Abbaufirmen häufig nicht eingehalten. Untermehmer sagen dagen, sie bräuchten mehrjährige Planungssicherheit wegen hoher Investitionskosten.

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