Justiz Erst Verkehrskontrolle,  dann große Strafkammer

Daun/Trier · Vor dem Landgericht Trier hat der Prozess gegen ein Paar aus der Eifel begonnen, dem Rauschgifthandel vorgeworfen wird. Dabei sollen die beiden auch bewaffnet gewesen sein.

 Im Wagen des Paars aus der Vulkaneifel, dem am Landgericht Trier der Prozess gemacht wird, wurden unter anderem Ectasytabletten gefunden.

Im Wagen des Paars aus der Vulkaneifel, dem am Landgericht Trier der Prozess gemacht wird, wurden unter anderem Ectasytabletten gefunden.

Foto: dpa/Boris Roessler

Es ist nur ein kur-
zer Prozessauftakt am Montag vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts. Angeklagt ist ein junges Paar aus der Vulkaneifel, das bei einer Fahrzeugkontrolle der Polizei aufgefallen war. Dabei wurden in ihrem Auto größere Mengen an Betäubungsmitteln und Waffen gefunden. Beide befinden sich derzeit auf freiem Fuß.

Die Angeklagte R. sitzt am Montag pünktlich zum Sitzungsbeginn neben ihrer Verteidigerin Martha Schwiering. Der Platz neben Corinna Fries, Verteidigerin des Angeklagten P., bleibt leer. Ihr Mandant habe sich wegen einer Erkrankung rechtzeitig entschuldigt, erklärt Fries. Der Vorsitzende Richter Armin Hardt vermisst jedoch das dazu erforderliche ärztliche Attest bei seinen Unterlagen – eine „Selbstdiagnose“ reicht vor Gericht nicht. Damit ist dieser Sitzungstag gelaufen, denn es müssen stets alle Angeklagten bei der Verhandlung anwesend sein. Staatsanwältin Katrin Schneider-Oberbeck muss ihre Anklage also auf den nächsten Termin verschieben. Der Vorsitzende berät noch kurz mit ihr, ob man nun Haftbefehl gegen P. erlassen soll oder man ihn zum nächsten Sitzungstermin „nur“ polizeilich vorführen lässt. Die Entscheidung fällt zugunsten dieser milderen Variante.

Was dem Paar im Wesentlichen vorgeworfen wird, steht in einer Vorabmitteilung des Landgerichts: P. soll am am 17. November 2016 unter Betäubungsmitteleinfluss ein Auto gefahren haben. Im Wagen fand die Polizei rund 32 Gramm Amphetamin, knapp 23 Gramm Marihuana sowie 30 Ectasytabletten. Laut Mitteilung hätten P. und R. gemeinsam beschlossen, die Drogen gewinnbringend zu verkaufen. Als erschwerender Tatbestand gelten die im Auto gefundenen Waffen: Genannt werden zwei Luftgewehre mit passender Munition, ein Schlagstock, ein Messer mit feststehender Klinge im Handschuhfach, ein Messer mit elf Zentimeter langer Klinge in der Jackentasche von P. und noch ein kleines Messer in der Handtasche von R. Der Schlagstock soll griffbereit in einer passenden Halterung an der Mittelkonsole des Wagens gesteckt haben.

Die deutschen Angeklagten wohnen in der Vulkaneifel und sind beide schon einschlägig bei der Justiz bekannt. Die Verhandlung wird am 28. November fortgesetzt.

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