Justiz Warum Cannabis-Tofu aus der Vulkaneifel nicht verkauft werden darf

Daun/Trier · Das Verwaltungsgericht Trier hat ein Verkaufsverbot gegen ein Produkt aus der Eifel bestätigt. Worum es bei dem Streitfall geht und warum sich das Unternehmen im Recht sieht.

 Cannabispflanze in einem Blüteraum eines deutschen Pharmaunternehmens. Foto: dpa

Cannabispflanze in einem Blüteraum eines deutschen Pharmaunternehmens. Foto: dpa

Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Hanf beziehungsweise Cannabis, im Volksmund als Haschisch bezeichnet, galt in der Medizin früherer Jahrhunderte als Heilpflanze. Unter anderem Hildegard von Bingen nutzte sie als Mittel gegen allerlei Beschwerden. Doch seit 1929 ist Cannabis in Deutschland im Prinzip verboten und fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. In den vergangenen Jahren jedoch erfreuen sich verschiedene Produkte, die den Wirkstoff Cannabidiol in stark reduzierter Form enthalten, wieder größerer Beliebtheit. Auf ärztliche Anweisung hin sind mittlerweile auch wieder cannabidiolhaltige Medikamente zugänglich.