Warum Täter Vereinen helfen

Ob Trunkenheitsfahrt, Körperverletzung oder fahrlässige Tötung: Das Amtsgericht Daun hat im Vorjahr rund 30 000 Euro Geldbußen verhängt. Nutznießer waren fast ausschließlich gemeinnützige Organisationen in der Region.

 Eine Strafe, die das Portemonnaie belastet: Das Amtsgericht Daun verhängt schon mal Geldbußen – vor allem zugunsten von regionalen gemeinnützigen Organisationen. Fotos: TV-Archiv; TV-Montage: Birgit Keiser

Eine Strafe, die das Portemonnaie belastet: Das Amtsgericht Daun verhängt schon mal Geldbußen – vor allem zugunsten von regionalen gemeinnützigen Organisationen. Fotos: TV-Archiv; TV-Montage: Birgit Keiser

Daun/Gerolstein. "Wer was wann bekommt - da hat der Richter freie Hand." Mit diesen Worten umreißt Richter Hans Schrot die Regelungen im Umgang mit Geldbußen. Seit 2004 verhandelt er die Strafsachen am Amtsgericht Daun und fällt demnach auch die Urteile.

Im vergangenen Jahr hat das Amtsgericht Daun insgesamt rund 30 000 Euro an Geldbußen verhängt. Zum Vergleich: 2005 waren es 40 000 Euro, 2000 knapp 17 000 Euro (33 100 Mark, siehe Extra)

Empfänger des Geldes waren im vergangenen Jahr 20 unterschiedliche Einrichtungen - mit Ausnahme der Staatskasse (die aber nur 100 Euro bekam) allesamt gemeinnützig.

Das größte Stück des Kuchens erhielt die Kreisverkehrswacht Daun (5850 Euro), gefolgt vom Solidaritätskreis Westafrika (4500 Euro), dem Förderverein des St.-Elisabeth-Krankenhauses in Gerolstein (4200 Euro) sowie dem Don-Bosco-Haus in Jünkerath (3550 Euro) und der Villa Kunterbunt in Trier (3000 Euro).

Die Summen setzen sich meist aus mehreren Urteilen zusammen. Richter Schrot sagt: "In der Regel versuche ich zu berücksichtigen, dass Vergehen und Empfänger in einem Zusammenhang stehen."

So würde er beispielsweise Geldauflagen wegen Trunkenheitsfahrten oft der Kreisverkehrswacht oder dem Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr zugutekommen lassen, bei Körperverletzungen wiederum oft dem Weißen Ring. "Der Präventionsgedanke spielt eine große Rolle", sagt Schrot.

Aber melden könne sich jede gemeinnützige Organisation. Und das werde auch getan.

"Wir bekommen beinahe täglich Flyer, Anschreiben, Vorstellungsmaterial von Organisationen. Ich bevorzuge aber eher die regionalen Organisationen", sagt Richter Hans Schrot, der nach eigenem Bekunden auch schon viele Einladungen zu Veranstaltungen von Organisationen erhalten habe. "Ich war aber noch nie bei einer und habe das auch künftig nicht vor."

Grundsätzlich ist es so, dass Geldbußen aus zweierlei Grund verhängt werden: erstens zur Einstellung eines Verfahrens wegen Geringfügigkeit. Mit diesem Mittel wird versucht, die Gerichte zu entlasten.

Ist der Angeklagte zur Zahlung der von der Staatsanwaltschaft (vor einem Verfahren) oder des Gerichts (während eines Verfahrens) verhängten Geldauflage (Geldbuße) einverstanden, gilt die Sache als erledigt.

Zweitens kann eine Geldbuße bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung als sogenannte Bewährungsauflage zusätzlich verhängt werden. "Ansonsten wäre die Freiheitsstrafe ja sehr komfortabel und hätte kaum Straf- oder Erziehungscharakter", begründet Schrot.

Geht es weder um eine Verfahrenseinstellung noch eine Bewährungsauflage, sondern wird im Urteil ausschließlich eine Geldstrafe verhängt, kommt die Summe stets der Staatskasse zugute. ExtraChronologie Ein stichprobenartiger Rückblick auf die Geldbußen, die das Amtsgericht Daun 2010, 2005 und 2000 verhängt hat, zeigt deutliche Verschiebungen, aber auch Gemeinsamkeiten: Großer Verlierer im Lauf des Jahrzehnts war die Staatskasse. Wurde ihr 2000 mit 15 450 Mark noch fast die Hälfte des Gesamtaufkommens zugebilligt, waren es 2005 noch 3300 Euro von 40 005 Euro, 2010 gar nur noch 100 Euro von 30 250 Euro. Keine Organisation wurde in allen drei Jahrgängen bedacht. Hingegen waren etliche in zwei der drei ausgewählten Jahrgänge Nutznießer. Unter anderem die Kreisverkehrswacht (2010: 5850 Euro, 2005: 6655 Euro), das Don-Bosco-Haus in Jünkerath (3550 Euro, 1000 Euro), das Haus der Jugend Daun (450 Euro, 2340 Euro), Frauen in Not (1000 Euro, 1650 Euro). Aber auch die Jugendabteilungen von Sport- oder Musikvereinen, die beiden Förderzentren im Kreis und Naturschutzgruppen haben bereits profitiert. (mh)

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