Was lange währt, ist vielen zu teuer

Entscheidung nach anderthalbjähriger Vorbereitung und Diskussion: Der Gerolsteiner Stadtrat hat einstimmig eine Nutzungssatzung für städtische Grundstücke beschlossen. Sie dient primär dazu, einheitliche Regelungen und Gebühren für Außengastronomie und Außenwerbung von Geschäftsleuten in der Hauptstraße (ehemalige Fußgängerzone) festzulegen. Dem Gewerbeverein sind die Entgelte zu hoch.

 Die Frage, wo in der Hauptstraße geparkt werden darf und wo nicht, ist einer der Punkte, die in der nun verabschiedeten Nutzungssatzung geregelt sind. TV-Foto: Mario Hübner

Die Frage, wo in der Hauptstraße geparkt werden darf und wo nicht, ist einer der Punkte, die in der nun verabschiedeten Nutzungssatzung geregelt sind. TV-Foto: Mario Hübner

Gerolstein. "Einerseits bin ich froh, dass jetzt endlich die Regelung da ist, andererseits sind die Gebühren zu hoch." Mit diesen Worten beschreibt Mike Pizzulli, stellvertretender Vorsitzender des Gewerbevereins Gerolstein, die Gemütslage unter den Geschäftsleuten. Daher solle das Angebot der Stadt, in einem Jahr nochmals über die Gebühren zu sprechen, "auf jeden Fall" in Anspruch genommen werden. Pizzulli argumentiert: "Wir machen die Innenstadt mit unserem Angebot attraktiv, und sollen dafür nun viel Geld zahlen. Das passt nicht." Gerade für ihn als Gastronomen (Pizzulli betreibt eine Pizzeria mit Außengastronomie) kämen mit dem jährlichen Verwaltungsobolus und der Quadratmeter-Gebühr "locker 300 Euro" zusammen. "Und das ist bei nur 15 Sonnentagen wie im vergangenen Jahr einfach zu viel", sagt er.

Stadtbürgermeister Karl-Heinz Schwartz (CDU) sieht das erwartungsgemäß anders. Er sagte im Stadtrat: "Wir haben uns lang und breit mit dem Thema beschäftigt und sind den Interessen des Gewerbevereins sehr nahe gekommen." Zudem fügte er in Anspielung auf die mehrfach aufgekommene Kritik, wonach die Stadt die Gewerbetreibenden als zentral Betroffene nicht in die Entscheidungsprozesse zur Satzung eingebunden hat, hinzu: "Allen Unkenrufen zum Trotz: Wir (die Stadt und der Gewerbeverein, Anmerkung der Redaktion) reden miteinander." Damit bezog er sich auf ein abschließendes Gespräch mit Pizzulli.

Die Satzung, die ab 1. April in Kraft tritt, sieht vor:

Saison: Außengastronomie ist generell vom 1. November bis zum 1. März untersagt. Wo ansonsten Tische und Stühle stehen, sollen in den Wintermonaten stellenweise zusätzliche Parkmöglichkeiten in der Hauptstraße geschaffen werden.

Veranstaltungen: Bei besonderen Veranstaltungen (Kirmes, Märkte, Umzüge etc.) können die Sondernutzungserlaubnisse von der Stadt widerrufen werden. Eine Entschädigung wird nicht gezahlt.

Geltungsdauer: Sondernutzungserlaubnisse erlöschen grundsätzlich nach drei Jahren und müssen gegebenenfalls frühzeitig verlängert werden. Großflächige Sondernutzungen (ab fünf Quadratmetern) werden jährlich vergeben. Zudem bedürfen diese der Zustimmung des Bauausschusses.

Gebühren: Bei kleinflächigen Nutzungen (bis vier Quadratmeter) beträgt die Verwaltungsgebühr 25 Euro, darüber hinaus 50 Euro pro Jahr. Für großflächige und alle gastronomischen Nutzungen werden zudem fünf Euro pro Quadratmeter erhoben.

Strafe: Wer Sondernutzungen ohne Erlaubnis ausübt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro belangt werden. Extra Rechenbeispiel: Ein Gastronom mit einer 50 Quadratmeter großen Terrasse zahlt jährlich 50 Euro Verwaltungsgebühr sowie 250 Euro Quadratmeterentgelt (50 x 5 Euro). Macht zusammen jährlich 300 Euro für seine Außengastronomie. (mh)

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