Wegen Attacke mit Eisenstange vor Gericht

Ein 46-Jähriger, der mit einer Eisenstange auf seiner Vermieterin losgegangen ist, musste sich vor dem Dauner Amtsgericht verantworten. Da er alkoholkrank ist und unter Angstzuständen leidet, wird nun vor einer Verurteilung seine Schuldfähigkeit bewertet.

Daun. (vog) Der Vorfall ereignete sich Mitte September vergangenen Jahres. Der 46-jährige Angeklagte aus der Verbandsgemeinde Daun war laut einer Zeugenaussage stark betrunken. In diesem Zustand erinnerte er sich an vermeintliche Forderungen, die er noch an eine ehemalige Vermieterin hätte.

Der Langzeitarbeitslose glaubte, dass sie ihm noch die hinterlegte Kaution schuldete. Eine falsche Annahme, wie die Vermieterin als Zeugin erläuterte. Die Kaution sei für den Ausgleich nicht bezahlter Stromrechnungen und die Reparatur der demolierten Eingangstür gebraucht worden. Weil er die bereits mehrfach erläuterte Erklärung nicht akzeptieren wollte, bewaffnete er sich laut Anklageschrift mit einer Eisenstange, um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen.

Angeklagter berichtet von Alkoholerkrankung



Laut Zeugenaussagen soll er sogar gesagt haben, dass er "die Frau und deren Auto kaputtschlagen" werde. Zur Attacke mit der Eisenstange kam es nicht, denn der 46-Jährige konnte vorher überwältigt werden.

Im Prozess berichtete der Angeklagte von seiner Alkoholerkrankung und von Angstzuständen, die ihn immer wieder quälen würden.

Daraufhin stellte sich dem Gericht die Frage, ob der Angeklagte schuldfähig ist. Vor einer möglichen Verurteilung soll das nun geprüft werden. Der Prozess wurde vertagt, weil zunächst ein Gutachter die Schuldfähigkeit bewerten soll.

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