Wenn Menschen gemeinsam Gutes tun

Daun · Viele Menschen wollen Geld so spenden oder stiften, dass es in der Region bleibt und nicht an anonyme große Organisationen geleitet wird. Die Kreissparkasse Vulkaneifel hat für diesen Zweck eine Stiftergemeinschaft gegründet.

Daun. Viele Menschen verbinden mit einer Stiftung große Vermögen, aus denen dank regelmäßiger Ausschüttungen dauerhaft gemeinnützige Projekte und Einrichtungen unterstützt werden. Um auch den Menschen in der Vulkaneifel dieses auf einfache Art und mit kleineren Beträgen zu ermöglichen, wurde die Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse (KSK) Vulkaneifel gegründet. Ab sofort kann sich jeder Bürger individuell und unbürokratisch unter dem Dach der neuen Stiftergemeinschaft beteiligen.

Wie funktioniert die Stiftergemeinschaft? Das Prinzip des Stiftungsfonds ist vergleichbar mit einer persönlichen Einliegerwohnung in einem großen Stiftungshaus, das von der Sparkasse errichtet worden ist. Und je mehr Bürger eine Einliegerwohnung einrichten, desto größer wird das Haus. Das Vermögen der Stiftungsfonds bleibt dauerhaft erhalten, die Erträge fließen jedes Jahr den ausgewählten gemeinnützigen Organisationen zu.

Welche Zwecke kann der Stifter verfolgen? Ob Kindergärten und Schulen, Caritas- und Diakonieeinrichtungen, Tierheime oder Kultureinrichtungen: Es gibt viele Möglichkeiten. Der Gesetzgeber kennt beispielsweise die folgenden steuerbegünstigten Zwecke: Mildtätigkeit, Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Seniorenhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, Naturschutz und Landschaftspflege, Tierschutz.
Ab 25 000 Euro kann eine eigene Treuhandstiftung errichtet werden. Es besteht die Möglichkeit, dieser einen eigenen Namen zu geben, und man kann den konkreten Stiftungszweck selbst auswählen.
Das Vermögen bleibt langfristig unter dem Dach der Stiftergemeinschaft erhalten. Die Erträge werden nach den Vorgaben des Stifters ausgeschüttet. Wahlweise kann auch ein Kapitalverbrauch ermöglicht werden. Spenden an die Treuhandstiftung können direkt an die gewünschten gemeinnützigen Empfänger weitergegeben werden. Eine steuerneutrale Vermögensübertragung (keine Schenkungs-/Erbschaftsteuer) ist möglich.
Der Gesetzgeber gewährt Stiftern zusätzlich zu Lebzeiten weitreichende steuerliche Vorteile. Darüber hinaus ist die Stiftergemeinschaft von sämtlichen Ertragssteuern befreit. Stiftungszuwendungen sind sowohl zu Lebzeiten als auch per Testament möglich. sts
Personen, die an einer Zustiftung oder Spende Interesse haben, können sich bei Fragen an die Berater der KSK wenden. Weitere Informationen gibt es unter <%LINK auto="true" href="http://www.ksk-vulkaneifel.de" text="www.ksk-vulkaneifel.de" class="more"%> und unter Telefon 06592/9351242.

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