Wilde Drohungen

DAUN. Einen 48-jährigen Libanesen aus der Verbandsgemeinde Daun konnten etliche Geldstrafen und Prozesse bisher nicht abschrecken. Nun muss er, der lediglich in Deutschland geduldet ist, für neun Monate hinter Gitter. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

"Da bisher mehrere Strafen nicht gewirkt haben, ist für Sie keine günstige Sozialprognose abzugeben. Sie werden lernen müssen, unsere Regeln zu beachten", sagte Staatsanwalt Thomas Grawemeyer im Plädoyer. Der Libanese, der seit 18 Jahren in der Verbandsgemeinde Daun lebt, hatte einen Angestellten der Ausländerbehörde bei der Kreisverwaltung bedroht, weil dieser ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt hatte (der TV berichtete). "Ich mache dich kalt wegen der Anzeige. Verabschiede dich von deinen Eltern", soll der Sozialhilfe-Empfänger im Juli 2005 gedroht haben. Der 40-jährige Angestellte bestätigte im Zeugenstand den Vorfall: "Der Angeklagte hat oft bei uns in der Ausländerbehörde Telefonterror betrieben. Allerdings war es das erste Mal, dass er sich in dieser Härte verbal vergriffen hat." Der Angeklagte konterte: "Das stimmt nicht". Dagegen spricht allerdings, dass seine Tochter Anfang September dem Angestellten der Kreisverwaltung eine schriftliche Entschuldigung brachte. "Ich habe die Entschuldigung zur Kenntnis genommen, aber deswegen nicht die Anzeige zurück gezogen", erklärte der Angestellte der Kreisverwaltung. Premiere im Gerichtssaal des Amtsgerichtes Daun hatte der Libanese nicht. Richter Hans Schrot hielt dem Angeklagten vor: "Seit 1998 hat es mehrere Verhandlungen gegen Sie wegen Beleidigung, Bedrohung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis gegeben." Auch am Amtsgericht Wittlich und am Landgericht Trier ist der Libanese bekannt. In Trier wurde er am 9. November 2005 zu sieben Monaten ohne Bewährung verurteilt. "Da die hier zu verhandelnde Tat vor diesem Urteil begangen wurde, ist ein Gesamturteil zu bilden", erklärte Richter Schrot. Staatsanwalt Grawemeyer forderte zehn Monate ohne Bewährung. Schrot fällte das Urteil über neun Monate. Weil der Angeklagte die Möglichkeit zur Berufung hat, ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig. Wird seine Begründung zur Berufung nicht anerkannt, muss er hinter Gitter. Wegen seiner Straftaten ist der Libanese bereits rechtskräftig ausgewiesen. Eine Abschiebung scheitert momentan daran, dass kein gültiger Pass vorliegt und die Passbeschaffung sich als schwierig und zeitaufwändig gestaltet. So lange muss der Libanese geduldet werden.

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