Erneuerbare Energien Windkraft auf Duppacher Rücken beschäftigt Verwaltung in Gerolstein

Gerolstein · Karl Hüppeler aus Esch lässt einen Einwohnerantrag zur Windkraftplanung auf dem Duppacher Rücken auf Rechtmäßigkeit prüfen. Bürgermeister Böffgen sieht die Vorlage aus formalen und inhaltlichen Gründen kritisch.

 Die Windkraft (hier ein Symbolbild von Anlagen nahe des Ernstbergs) beschäftigt die Gerolsteiner Verwaltung seit geraumer Zeit. Nun eht es zudem um einen Einwohnerantrag zu den Planungen auf dem Duppacher Rücken.  Foto: Mario Hübner

Die Windkraft (hier ein Symbolbild von Anlagen nahe des Ernstbergs) beschäftigt die Gerolsteiner Verwaltung seit geraumer Zeit. Nun eht es zudem um einen Einwohnerantrag zu den Planungen auf dem Duppacher Rücken. Foto: Mario Hübner

Foto: TV/Mario Hübner

Nach dem Biomüll die Windkraft: Karl Hüppeler aus Esch hat bei der Verbandsgemeinde in Gerolstein einen Einwohnerantrag mit der Bitte um rechtliche Überprüfung eingereicht. Darin geht es um die Aufstellung von Windkraftanlagen auf dem Duppacher Rücken. Im Antrag wird konkret die Frage gestellt: „Sind Sie für die Aufstellung von Windkraftanlagen auf dem Duppacher Rücken? (Ja oder nein?)“. Doch offensichtlich geht es bei dem Antrag nicht um die Beantwortung dieser Frage, sondern darum ob, die Befragten einen Bürgerentscheid in dieser Angelegenheit wünschen. Also, dass nicht die fünf Gemeinderäte von Birgel, Lissendorf, Gönnersdorf, Steffeln und Schüller über die Aufstellung von Windkraftanlagen in zuvor festgelegten Vorranggebieten abstimmen sollen, sondern die Bürger.

Auf der darunter eingefügten Liste sollen daher nur diejenigen unterschreiben, die letztlich einen solchen direktdemokratischen Bürgerentscheid in dieser Frage wollen.

Doch soweit ist es noch nicht. Zunächst hat, wie gesagt, Hüppeler die Verwaltung in Gerolstein gebeten, die rechtliche Zulässigkeit dieses Antrags zu prüfen.

Hans Peter Böffgen, parteiloser Bürgermeister der Verbandsgemeinde Gerolstein, bezieht Stellung. Er sagt: „Da der Text des Antrags unklar ist und sich an verschiedene Adressaten wendet, haben wir Herrn Hüppeler zu einem klärenden Gespräch ins Rathaus gebeten. Das hat er aber abgelehnt. Er will lediglich die rechtliche Stellungnahme zu seinem Antrag.“

Die sei aktuell noch in Arbeit, soll aber in dieser oder nächster Woche fertig werden und dem Antragsteller zugesandt werden. Schon jetzt ist laut Böffgen aber klar: „Da der Antrag nicht eindeutig ist und auch Unterstellungen erhält, müssen wir ihn, wenn er so bleibt, ablehnen.“

Uneindeutig sei er aus dem Grund, da er sich einerseits gegen die Aufstellung des Flächennutzungsplans  richte, den  der Verbandsgemeinderat vornehme. Einwohneranträge dazu seien aber nicht zulässig. Und letztlich seien es die Ortsgemeinden, auf deren Gebieten Vorrangflächen ausgewiesen würden, die letztlich über die Aufstellung von Anlagen entscheiden würden.

Unterstellungen enthält der Antrag laut Böffgen unter anderem in der Form, dass behauptet wird, das die Windkraft kostenintensiv, subventioniert und das Landschaftsbild zerstörend sei und Energie erzeuge, die nicht speicherbar sei. Zudem geht laut dem Antragsteller eine Brandgefahr von den Anlagen aus, vor allem, wenn sie im Wald stünden. Eine Reihe weiterer Aufzählungen kommt hinzu.

„Wir wissen eigentlich, was der Antragsteller will, nämlich die Bürger der Gemeinden auf dem Duppacher Rücken zu den dortigen Windkraftplanungen zu befragen. Aber das ist so nicht formuliert“, sagt Böffgen. 

Zudem betont der Bürgermeister: „Wir wollen zum Windkraftthema ohnehin Bürgerbeteiligungen machen – und zwar bereits vor Aufstellung des Flächennutzungsplans. Aber auch erst, wenn sich eine Gebietskulisse herauskristallisiert, wo Anlagen überhaupt möglich wären – nachdem sich der Forst, die Wasserwirtschaft, Naturschutzverbände und weitere dazu geäußert haben. Ansonsten wird das eine unendlich lange Theoriediskussion selbst in Gemeinden, die niemals betroffen sein werden – und die führt zu nichts.“

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