"Wir lieben uns doch" - 21-Jähriger liebt 12-Jährige - Gericht verurteilt ihn wegen Missbrauchs

Trier/Daun · Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat das Landgericht Trier am Mittwoch einen jungen Mann aus dem Vulkaneifelkreis verurteilt. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.

Obwohl der Tatbestand erwiesen ist und von dem jungen Angeklagten eingeräumt wird, bleibt nach dem Urteilsspruch der Ersten Großen Jugendschutzkammer etwas Unbehagen zurück.

Dem Buchstaben des Gesetzes nach sitzt dort ein überführter Straftäter - auf der anderen Seite das Opfer, eine heute 14-jährige Schülerin.

Aber wer nach mehreren Verhandlungsstunden die Zusammenhänge erkennt, der glaubt fast, zwei Opfer zu sehen. Einen jungen, etwas unreif wirkenden Erwachsenen und eine 14-Jährige, die nicht frühreif wirkt. Beide wurden zu Opfern ihrer Gefühle und irgendwie auch des deutschen Strafgesetzbuchs.

Der Fall ist nicht ohne Tragik: 2012 hatten sie sich kennengelernt und schnell ineinander verliebt. Sie ist damals erst zwölf Jahre alt - nach dem Gesetz ein Kind, er 22 und soeben ausgelernter Landwirt. Diese Verbindung ist Zufall, von ihm nicht gesucht. Er sei nicht auf Kinder fixiert, habe keine pädophilen Neigungen, wird im später attestiert.

Die Liaison hat Folgen. Sie wird schwanger und entschließt sich zum Abbruch in der zwölften Woche. Für ihn heißt dies Festnahme, Untersuchungshaft und ein erstes Verfahren vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts.

Kontaktverbot missachtet

Während dieses ersten Prozesses im Frühjahr 2013 erhält der Angeklagte auf Beschluss der Kammer Haftverschonung und kommt aus der Untersuchungshaft frei. Die Auflage: absolutes Kontaktverbot zu dem Mädchen.

Der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg, der auch das zweite Verfahren leitet, nennt diesen Beschluss heute eine Fehlentscheidung. Denn kaum ist der junge Mann im März 2013 aus der Haftanstalt zurück im Heimatort, steht die junge Freundin schon wieder vor der Tür. Sein Vater wirft sie hinaus, aber sie treffen sich nun heimlich, mal im Wald, mal in seiner Unterkunft an seiner Arbeitsstätte.

Im Mai 2013 kommt das erste Urteil gegen ihn: drei Jahre Haft wegen schweren Kindesmissbrauchs. Kaum hat er die Haft angetreten, folgt die nächste Ermittlung wegen der weiteren Treffen.

So steht der 23-Jährige am Mittwoch wieder vor der Trierer Jugendschutzkammer. Drei Fälle von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch, begangen zwischen März und Mai 2013, wirft ihm Staatsanwalt Stephan Parent vor. Verteidiger Jörg Hölzer erklärt, dass sein Mandant die drei Fälle einräume.

Doch waren es vielleicht noch mehr Fälle? Die heute 14-jährige Freundin muss in den Zeugenstand und windet sich sichtlich. Dreimal hatten wir Geschlechtsverkehr, nicht öfter, beharrt sie. Sie ist offensichtlich besorgt um ihn - "wir lieben uns doch" sagt sie mehrfach. Und das sagt auch er.

Doch wenn die Partnerin noch im Kindesalter ist, ist Liebe ist nach dem deutschen Strafgesetzbuch kein Grund, von der Strafe abzusehen. Viereinhalb Jahre Haft lautet am Ende das Urteil. Es entspricht dem Antrag des Staatsanwalts. Immerhin ist die erste Verurteilung aus 2013 darin schon eingeschlossen.

Vorsitzender Keimburg: "Schwerer Kindesmissbrauch gilt als Verbrechen. Selbst wenn man aus emotionaler Sicht gerne anders urteilen wollte, wir können das nicht, ohne selbst das Gesetz zu brechen."

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