Zoff auf der A 48 - Nachspiel vor Gericht

Cochem · Ein Streit auf der Autobahn endet vor Gericht: Ein verärgerter Autofahrer hat seinen Widersacher bis vor die Haustür verfolgt. Das Amtsgericht Cochem hat ihn wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Cochem. Drängler, Raser oder auch Schleicher auf der Autobahn sind gleichermaßen ärgerlich. Dennoch sollte der wie auch immer gestresste Verkehrsteilnehmer die Nerven behalten und der Polizei die Belehrung vermeintlich "unfähiger" Fahrer überlassen.
Einem besserwisserischen 72-Jährigen aus Berlin, der einen Autofahrer bis vor die Haustür verfolgte, um ihn zur Rede zu stellen, brummte das Amtsgericht Cochem wegen Beleidigung eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 17 Euro auf. Der Rentner, der sich selbst verteidigte, hat bereits Berufung gegen das Urteil angekündigt. Er hatte auch das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Zahlung von 200 Euro einzustellen, abgelehnt.
Vor Gericht schilderten der Angeklagte und ein 65-jähriger Autofahrer aus der Eifel völlig unterschiedliche Versionen ihrer Begegnung auf der A 48 in Richtung Trier im Januar 2011.
Auf jeden Fall begann das gestörte Verhältnis zwischen den Fahrweisen der beiden Männer bereits am Autobahnkreuz Koblenz. Zunächst fuhr der Eifeler vor dem Berliner. Der aber fand: "Der raste mit Vollgas trotz Geschwindigkeitsbegrenzung." Später überholte der Berliner den Eifeler. Doch der Positionswechsel brachte nach Aussage des Angeklagten auch nur Ärger: "Jetzt fuhr er so dicht auf, dass er fast die Stoßstange meines Wagens berührte."
Der Autofahrer aus der Eifel hat das anders in Erinnerung: "Wenn ich überholen wollte, gab er Gas, um dann wieder abzubremsen." Er sei richtig erleichtert gewesen, als er endlich seine Ausfahrt erreicht habe, um dem Stress zu entkommen. Doch als er von der A 48 abbog, sei der Vordermann plötzlich auch ausgeschert: "Er war fast neben mir." Dann verfolgte der Rentner ihn bis vor sein Haus, blockierte die Einfahrt und stieg aus.
"Sie haben sie doch nicht alle!"



Dann sei er beschimpft worden: "Sie haben wohl etwas am Kopf!" und: "Sie haben sie doch nicht alle!" Der aufgebrachte Mann habe sein Auto von allen Seiten, sein Haus und ihn selbst fotografiert, bevor er wegfuhr, berichtete der Eifeler. Der Angeklagte gab zu, dass er seinen Widersacher bis vors Haus verfolgt hat: "Ich musste doch sein Nummernschild fotografieren, weil ich ihn anzeigen wollte." Bei der ganzen Aktion vor der Einfahrt sei kein einziges Wort gefallen, schon gar keine Beleidigung.
Der Angeklagte bezichtigte den Eifeler der Lüge und verlangte dessen Vereidigung. Und so wiederholte der Zeuge seine Aussage unter Eid. Angezeigt hat der Berliner den Eifeler doch nicht, wohl aber umgekehrt.
Das Gericht glaubte dem Zeugen, dessen Aussage ruhig und sachlich vorgetragen wurde. Glaubhaft als Zeugin war auch dessen Ehefrau, die die Begegnung vor der Haustür durch das geschlossene Fenster beobachtet hatte. Sie belastete den Angeklagten nicht, sondern sagte lediglich, dass sie nichts gehört habe, an Gestik und Mimik aber gesehen habe, dass es Streit gegeben hätte. BM

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