Zum Schutz der Tiere: Kein Heckenschnitt ab 1. März

Daun · Vor Beginn der Brutzeit macht die Kreisverwaltung Vulkaneifel auf den Schutz von Lebens- und Brutstätten von besonders geschützten Tieren - besonders von Vögeln und Fledermäusen - aufmerksam. Daher müssen Gärtner vom 1. März bis zum 30. September besonders aufpassen.

So dürfen Bäume, die außerhalb des Waldes, von Plantagen oder gärtnerisch genutzten Flächen stehen, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Erlaubt sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Das ganze Jahr sind Fortpflanzungs- und Brutstätten besonders geschützter Tierarten tabu. Sie dürfen nicht beseitigt oder beschädigt werden. Betroffen sind bestimmte Vogelarten und Fledermäuse.
Dazu zählen im Vulkaneifelkreis besonders die Horste aller Greifvogelarten, Schwarzstorchhorste, Bäume mit Spechthöhlen oder hohle Bäume, die von Fledermäusen besiedelt sind aber auch Gebäude, Stollen und Bunker, die Fledermäusen als Sommerquartier oder Überwinterungsplatz dienen. red