Zwangsversteigerung der Burg Lissingen: Fällt am Donnerstag der Hammer?

Gerolstein-Lissingen · Die Unterburg in Lissingen steht am Donnerstag ab 11 Uhr vor dem Amtsgericht Daun zur Zwangsversteigerung an - es sei denn, Eigentümer Karl Grommes begleicht noch auf den letzten Drücker die Forderung der Kreissparkasse (KSK) Vulkaneifel über 300 000 Euro. Passiert dies, will die KSK den Termin noch aufheben lassen. Bis zum gestrigen Redaktionsschluss dieser Zeitung ist dies nicht geschehen.

Gerolstein-Lissingen. "Der Termin steht, er kann aber noch am Donnerstag, bis eine Minute vor 11 Uhr aufgehoben werden", sagte am späten gestrigen Nachmittag Norbert Kreten, Direktor des Amtsgerichts Daun. Dort kommt am Donnerstag die Unterburg Lissingen unter den Hammer. Es sei denn, die Forderung der Hauptgläubigerin, der KSK Vulkaneifel, ist zuvor erfüllt worden. Laut Burgherr Karl Grommes (72) bekommt sie "gerade einmal 300 000 Euro". Er selbst habe "drei Millionen Euro in die Burg gesteckt", sagte der als wohlhabend geltende Koblenzer Patentanwalt und Besitzer mehrerer historischer Immobilien.
Kurzfristig habe er der Forderung der KSK jedoch nicht nachkommen können, da zeitgleich auch das Finanzamt Koblenz bei ihm angeklopft habe - und nun als zweiter Gläubiger auftritt.
Erst kürzlich hatte Grommes erneut angekündigt, die offenen Rechnungen vor dem Versteigerungstermin begleichen zu wollen - was offenbar aber noch nicht geschehen ist. Weshalb ist unklar. Grommes war gestern für den TV nicht zu sprechen.
Dafür äußerte sich Dietmar Pitzen, Vorstandsvorsitzender der KSK Vulkaneifel. Er sagte dem TV: "Nach dem jetzigen Stand der Dinge wird der Termin stattfinden." Laut Pitzen habe die KSK mit dem Burgherrn eine "schriftlich vereinbarte Zusage". "Wenn er die umsetzt, werden wir sofort beim Amtsgericht anrufen und den Zwangsversteigerungstermin canceln. Bislang ist das nicht geschehen, aber vielleicht kommt es ja am Donnerstag noch zum Showdown", sagte der KSK-Chef.
Als Hauptgläubigerin kann die KSK das Verfahren sowohl komplett aufheben, womit es vom Tisch wäre, als auch einstellen lassen. "Bei einer Einstellung ruht das Verfahren vorübergehend. Die Gläubigerin kann es innerhalb von sechs Monaten wieder einleiten und muss es nicht komplett neu aufrollen", sagt der mit der Sache betraute Rechtspfleger Norbert Haas. Was am Donnerstag letztlich passiert, weiß Haas nicht. Er geht aber davon aus, dass es eng wird im Gerichtssaal: "Es hat schon ein großes Interesse gegeben. Das ist ja auch keine alltägliche Zwangsversteigerung."Extra

Beim ersten Zwangsversteigerungstermin vor dem Amtsgericht Daun am 6. Februar (11 Uhr) werden nur Angebote berücksichtigt, die mehr als 50 Prozent des aktuellen Verkehrswertes der Burg betragen. Ansonsten weist das Gericht diese zurück. Den Verkehrswert von Burg und umliegenden Grundstücken mit mehr als 40 000 Quadratmetern Fläche hat das vom Gericht beauftragte Gutachterbüro auf 867 900 Euro beziffert. Demnach muss ein Gebot mindestens 433 950 Euro betragen. Gab es bei der ersten Verhandlung jedoch ein Gebot von weniger als der Hälfte des Verkehrswertes (das dann ja auch zurückgewiesen wird), so gilt die 50-Prozent-Hürde bei den Folgeterminen nicht mehr. Bei allen Geboten gilt: Die Gläubigerin (in diesem Fall die KSK Vulkaneifel) kann immer ihren Zuspruch versagen oder das Verfahren einstellen lassen. Es kann bis zu fünf Versteigerungstermine geben. Grommes hatte die Burg für 5,6 Millionen Euro dem Land zum Kauf angeboten. Dieses hat aber abgelehnt. mh