Zwei Haftbefehle nach betrügerischen Anrufen

Daun · Das Amtsgericht Trier hat Haftbefehl gegen zwei 18-jährige mutmaßliche Betrüger erlassen. Sie hatten mit Schockanrufen russischstämmige Eifeler Bürger zur Übergabe von mehreren Tausend Euro Bargeld aufgefordert.

Daun. Einige russischstämmige Bürger haben am Sonntag, 22. Juli, betrügerische Anrufe erhalten, mit denen sie zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert werden sollten. Laut Polizei ist die Betrugsmasche, die als "Schockanrufe" bezeichnet wird, bereits seit einigen Monaten bekannt.

Die Betrüger sprechen fließend Russisch und geben sich als Sohn oder Tochter des Angerufenen aus. In eindrucksvoller Art und Weise, häufig schreiend und jammernd, schildern sie, dass sie einen Unfall verursacht haben, bei dem ein Kind schwer verletzt wurde. Deshalb drohe eine Strafanzeige und eine Gefängnisstrafe. Dies sei nur dadurch zu vermeiden, dass eine größere Geldsumme an die Angehörigen des verletzten Unfallopfers gezahlt werde. Meistens übergibt der angebliche Sohn oder die Tochter das Telefon dann an einen weiteren Täter, der sich als Rechtsanwalt ausgibt. Oftmals noch während des Telefonats erscheinen vermeintliche Boten an der Haustür, um das Geld in Empfang zu nehmen. Die Polizei bittet Personen, die solche Anrufe erhalten, um besondere Vorsicht (siehe Extra).
In einem Fall in Daun forderte der Anrufer, der sich als Sohn des Opfers ausgab, die Übergabe eines Betrags von 19 000 Euro in bar. Da der Angerufene nicht über so viel Geld verfügen konnte, gab man sich schließlich mit 2000 Euro zufrieden. Der Angerufene vergewisserte sich zunächst bei seinem Sohn, dass es ihm gut ging, und verständigte dann die Polizei in Daun. Die Beamten erschienen rechtzeitig vor Ort und warteten gemeinsam mit dem Angerufenen auf den Geldboten. Als dieser, ein 18-jähriger Mann aus Litauen, kurze Zeit später erschien und das Geld abholen wollte, wurde er vorläufig festgenommen. Wenige Minuten später fiel dann in der Nähe ein Auto mit litauischem Kennzeichen auf. Dabei handelte es sich um den Wagen des Mannes, der den Geldabholer gefahren hatte. Auch diesen ebenfalls 18-jährigen Litauer nahmen die Polizeibeamten vorläufig fest.
Die beiden Tatverdächtigen wurden am Montag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier der Haftrichterin des Amtsgerichts Trier vorgeführt, die gegen die jungen Männer Haftbefehl erließ. redExtra

Angerufene sollten misstrauisch sein, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben. Sie sollten nicht auf die Forderungen eingehen und kein Geld in fremde Hände geben. Die Polizei bittet Betroffene, sich die Telefonnummer des Anrufers zu notieren, sofern diese in ihrem Telefon angezeigt wird. Sie beginnt meistens mit der Vorwahl 00370 für Litauen. Wer zu einem Rückruf aufgefordert wird, sollte auch diese Nummer notieren, aber nicht zurückrufen, sondern sich unverzüglich an die nächste Polizeidienststelle unter Notruf 110 wenden. Wer am vergangenen Sonntag ebenfalls im Bereich Daun einen solchen Anruf erhalten hat, sollte sich mit der Kriminalinspektion Wittlich, Telefon 06571/95000, in Verbindung setzen. red

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