Zwei Linden am Friedhof nicht mehr zu retten

Wiesbaum · In Wiesbaum sind neben dem Friedhof zwei 500 Jahre alte Linden gefällt worden, die als Naturdenkmal ausgewiesen waren. Die Gemeinde Wiesbaum wird dafür vom Nabu Rheinland-Pfalz kritisiert. Sie bekommt allerdings Rückendeckung von der Kreisverwaltung.

Wiesbaum. Ein vermoostes Kruzifix steht einsam zwischen zwei Baumstümpfen. Bis vor wenigen Tagen war es von zwei Linden umrahmt. Beide Bäume gehörten zum Naturdenkmal "Alte Linden" auf dem Wiesbaumer Friedhof, an das jetzt nur noch eine alte Linde in der Nähe des Eingangs erinnert.
"Die beiden alten Bäume fällen zu lassen, fiel uns nicht leicht", sagt Karin Pinn, Ortsbürgermeisterin von Wiesbaum. Aber die Gemeinde hätte letztlich aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht keine andere Wahl gehabt, als die Linden umzulegen. Die Kosten der Maßnahme kennt Pinn noch nicht, das Angebot habe sich auf rund 5000 Euro belaufen.
Eine Entscheidung, die Clemens Hackenberg, Sprecher des Naturschutzbundes Kylleifel, in dieser Form nicht nachvollziehen kann. Er sagt, dass es ausgereicht hätte, einen der beiden Bäume in der Krone zu kürzen. Der andere hätte aus seiner Sicht nur einen Pflegeschnitt benötigt.
Dieser Auffassung widerspricht die Kreisverwaltung Daun: "Beide Bäume waren von Innen her ziemlich verfault, sodass sie zu einem Sicherheitsrisiko geworden waren", sagt Verena Bernardy, Pressesprecherin des Vulkaneifelkreises.
Zudem waren die Kronen der beiden Linden so stark miteinander verwachsen, dass das Fällen nur eines Baumes zugleich die Statik des anderen Baumes stark beeinträchtigt hätte. Die Arbeiten seien seitens der Gemeinde mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden.
Nur ein Pflegeschnitt nötig


"In der Vergangenheit wurde immer wieder versucht, die Bäume zu erhalten", ergänzt Bernardy. So habe man noch 2007 Seile und Anker für 3000 Euro montiert, obwohl eine Fachfirma bereits damals zum Fällen eines der beiden Bäume geraten habe.
Auch die von Hackenberg geäußerte Kritik, dass die Bäume zum jetzigen Zeitpunkt nicht umgelegt werden durften, weist Bernardy zurück. Bereits im Vorfeld sollte die mit den Arbeiten betraute Baumpflegefirma Ralf Keller aus Issum (Nordrhein-Westfalen) darauf achten, ob in den Bäumen Vögel nisten. "Die Firma war schon wiederholt in der Region tätig. In den vergangenen Jahren hat sie die Linden gepflegt."
Das Fällen der zwei Bäume sei zunächst für das Frühjahr geplant gewesen, erzählt Bernardy. Allerdings hätte die Firma damals keine Zeit gehabt, so dass die Arbeiten erst jetzt ausgeführt werden konnten. Da Besucher des Friedhofs durch herunterfallendes Totholz gefährdet waren, durfte die Baumfällaktion auch Anfang Juli durchgeführt werden. "Und das auch trotz des grundsätzlichen Verbots, Bäume oder Sträucher zwischen März und September zu beschneiden", sagt Bernardy.
Ein Schild an der Friedhofsmauer erinnert noch daran, dass das Kruzifix mal unter zwei alten Linden stand. Auf ihm ist zu lesen: "Aufenthalt im Baumbereich verboten, Astbruchgefahr." Wahrscheinlich wird dieser Hinweis spätestens dann abmontiert, wenn - wie von der Gemeinde Wiesbaum geplant - im Herbst zwei neue Linden an diese Stelle gepflanzt werden.
Extra

Der Begriff Naturdenkmal wurde erstmals von dem Naturforscher Alexander von Humboldt (1769 - 1859) verwendet. Darunter werden Landschaftselemente verstanden, die unter Naturschutz stehen. In der Region sind dies etwa die Birresborner Eishöhlen, die Geeser Dolomiten oder das Wacholderschutzgebiet am Wintersberg. Eingriffe in den Bestand sind nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörden erlaubt. itz