Justiz Ereignisreiche Nacht: Mit zwei Promille geprügelt und gezündelt

Hillesheim/Wittlich · Zwei Männer aus der Verbandsgemeinde Hillesheim sind wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Zwei Männer aus der Verbandsgemeinde Hillesheim sind wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Foto: Friedemann Vetter

Schwere Brandstiftung, gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung: wahrlich keine Kleinigkeiten, die zwei Männern aus der Verbandsgemeinde Hillesheim von der Staatsanwaltschaft Trier vorgeworfen werden. Gut ein Jahr nach der Nacht, in der sie diese Taten begangen haben sollen, stehen ein 40-Jähriger und ein 38-Jähriger in Wittlich vor Gericht.

Was ist passiert? Die Angeklagten sind in der Nacht auf den 11. Juni 2017 zusammen in der Wohnung des 40-Jährigen in Hillesheim, als dieser eine WhatsApp-Nachricht bekommt. Von nicht weit weg, sondern von einem 24-Jährigen, der im gleichen Haus wohnt. Sie kennen sich gut, haben sich nach Darstellung des 40 Jahre alten Angeklagten eine Zeit  lang auch gut verstanden. Dass ist aber schon etwas her, und nun hat die Nachricht aus Sicht der Angeklagten einen provokanten Inhalt, der sie so in Rage bringt, dass sie die Treppe runterstürzen und versuchen, in die Wohnung des Versenders zu kommen. Zu diesem Zeitpunkt haben beide gut zwei Promille Alkohol im Blut, es ist reichlich Bier und Wodka getrunken worden, und sie wollen nun die Sache mit der WhatsApp-Nachricht klären.

Was dann passiert, dazu gibt es mehrere Versionen, die vor Richter Stefan Ehses in der Verhandlung am Amtsgericht in Wittlich vorgetragen werden.

Geht man nach den Aussagen der Angeklagten, sind sie, nachdem sie lautstark Zugang zur Wohnung gefordert haben, vom Mieter mit Urin bespritzt worden. Stimmt nicht, sagt der 24-Jährige, es war ein Mix aus Wasser und Kakao. Was auch immer es war: Es bringt die Angeklagten noch zusätzlich auf die Palme. Der 38-Jährige tritt die Wohnungstür ein und traktiert den 24-Jährigen mit Schlägen.

Aber war es nur die Nachricht, von der sich die Angeklagten provoziert gefühlt haben? Nein, da ist noch mehr, sagt der 40-Jährige. Er unterstellt dem einst guten Bekannten, in seiner Wohnung Drogenhandel zu betreiben und „auch minderjährige Mädchen zu versorgen.“ Das habe er nicht länger einfach so hinnehmen wollen. Aber stimmt das überhaupt mit den Drogen? Laut einem Beamten der Polizei Daun ja. Er sagt aus, „dass die neben den Angeklagten Beteiligten der Drogenszene zuzuordnen sind.“

In der Wohnung überschlagen sich tief in der Nacht, gegen 4 Uhr, die Ereignisse. Wortgefechte, Rangeleien, Handgreiflichkeiten. Mittlerweile besteht die Runde aus fünf Leuten, zwei Bekannte des Mieters – zwei Männer Anfang 20 – haben in der Wohnung geschlafen. Der 40 Jahre alte Angeklagte hat aus seiner Wohnung eine Dose Kontaktspray mitgenommen. Warum er das getan hat, wird er gefragt. Antwort: „Keine Ahnung.“

In der Wohnung kommt dann das Spray zum Einsatz. Der 40-Jährige spritzt damit herum, einer der Beteiligten bekommt etwas ins Auge, aber gravierender ist, dass er das Öl mit einem Feuerzeug entzündert. Kleidung wird angekokelt, und auch eine Tür wird in Mitleidenschaft gezogen. „Ich wollte damit Angst machen“, räumt er ein, „aber ich habe niemand bewusst direkt ins Auge gesprüht und wollte keinen mit dem Feuer verletzen.“ Einer der drei Männer, die in der Wohnung waren, sagt vor Gericht, die Angeklagten hätten mit ihren Aktionen erreichen wollen, dass der 24 Jahre alte Mieter endgültig das Haus verlässt.

Immer wieder tun sich vor allem bei den Zeugen, die in der Wohnung waren, Erinnerungslücken auf und werden mit ihren Aussagen, die sie kurz nach den Ereignissen bei der Polizei gemacht haben, konfrontiert. Keine leichte Aufgabe, Licht ins Dickicht der teilweise sehr unterschiedlichen Schilderungen zu bringen.

Die Angeklagten geben sich jedenfalls geläutert. „Ich war so ein Depp, keine Ahnung, was mich da geritten hat, so was ist so gar nicht meine Art. Ich bedauere es wirklich und entschuldige mich dafür“, sagt der 40-Jährige  Ähnlich äußert sich auch der 38 Jahre alte Mitangeklagte. Nach mehr als drei Stunden Verhandlung ist klar: Von den ursprünglichen Vorwürfen ist einiges vom Tisch. Aber dennoch wertet Staatsanwalt Langen das Vorgehen der Angeklagten als „schlimmen Überfall.“  Er fordert zehn Monate auf Bewährung für den 40 Jahre alten Angeklagten, 13 Monate für den 38 Jährigen. Bestrafung ja, aber ein deutlich niedrigeres Straßmaß halten hingegen die Verteidiger Hans-Josef Ewertz und Jens Steudter für angemessen.

Das Urteil des Gerichts: Der 40 Jahre alte Angeklagte wird wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung zu acht Monate auf Bewährung verurteilt. Der  38-Jährige wird „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, bekommt aber elf Monate auf Bewährung, weil er strafrechtlich schon in Erscheinung getreten ist. Die Reue und der Alkoholisierungsgrad sprechen laut Richter für die Angeklagten, er spricht aber auch von der „Intensität der Tat“. Die Urteile sind rechtskräftig.

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