Pandemie Warnstufen und Indikatoren: So funktioniert die Corona-Ampel

Trier · Welche Warnstufen gelten bei welchen Inzidenzen und Indikatoren in Rheinland-Pfalz? Ein Überblick.

Warnstufen und Indikatoren: So funktioniert das Corona-Warnsystem
Foto: TV

Nach der (noch) geltenden Regelung soll eine Art Ampel in Rheinland-Pfalz anzeigen, ab wann ein kritischer Wert erreicht wird. Es gibt drei Warnstufen, die sich aus folgenden Werten zusammensetzen:

Inzidenz:

Warnstufe 1: bis 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Dieser Wert wird wie bisher für die einzelnen Kreise und Städte berechnet.

Warnstufe 2: 100 bis 200 Neuinfektionen.

Warnstufe 3: über 200 Neuinfektionen.

Hospitalisierungsinzidenz

Warnstufe 1: bis fünf Covid-Krankenhausfälle pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen Dieser Wert wird jeweils für die fünf Versorgungsgebiete  des Landes (Mittel­rhein-Westerwald, Rheinhessen-Nahe, Rheinpfalz, Westpfalz und Trier berechnet.

Warnstufe 2: fünf bis zehn Covid-Krankenhausfälle.

Warnstufe 3: über zehn Covid-Krankenhausfälle.

 Belegung der Intensivstationen

Warnstufe 1: bis zu sechs Prozent der landesweit verfügbaren Betten auf Intensivstationen von Covid-Patienten belegt.

Warnstufe 2: sechs bis zwölf Prozent.

Warnstufe 3: mehr als zwölf Prozent.

Liegen zwei der drei Indikatoren (Inzidenz, Hospitalisierungsinzidenz oder Belegung der Intensivstationen) in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Werktagen über einem der jeweiligen Werte, gilt von da an die jeweilige Warnstufe. 

Welche Corona-Regeln gelten bei den einzelnen Warnstufen in Rheinland-Pfalz?

Das Erreichen einer Warnstufe hat Auswirkungen auf die zulässige Zahl an (ungeimpften) Personen bei privaten Zusammenkünften bei Veranstaltungen. „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit höchstens 25 Personen gestattet, wobei geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Bei Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziere sich die Personenanzahl auf zehn Ungeimpfte, die aber einen negativen Corona-Test vorweisen müssten; bei  Warnstufe 3  auf fünf.  Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen seien sind laut den neuen Corona-Regeln bis zu 250 ungeimpfte aber getestete Teilnehmer erlaubt.  Bei Erreichen der Warnstufe 2 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt reduziert sich laut Hoch die Personenzahl auf 100; bei  Warnstufe 3   auf 50. Über diesen Personenkreis hinaus können ausschließlich geimpfte oder genesene Personen teilnehmen. Für Geimpfte und Genesene (alle, die vor maximal sechs Monaten eine Corona-Infektion hatten) gibt es keine Beschränkungen und auch keine maximale Personenzahl für Treffen und Veranstaltungen. Wenn also ein Gastwirt nur Geimpfte und Genesene in sein Lokal lässt, kann er die maximale Anzahl der Tische besetzen und braucht dann auch keine Abstandsregeln und Maskenpflicht mehr einzuhalten. Bei einem Konzert oder einer Sportveranstaltung können alle Plätze belegt werden, wenn der Veranstalter nur Geimpfte und Genesene zulässt – unabhängig von der jeweiligen Warnstufe. Es werde kaum noch Einschränkungen für Geimpfte und Genesene geben, sagte Dreyer.  „Ich kann nur alle ermutigen: Lassen Sie sich impfen und schützen Sie dadurch Kinder, Schwangere oder Menschen mit Vorerkrankungen, die noch kein Impfangebot erhalten konnten“, appellierte Hoch. Bis Dienstag waren rund 62 Prozent der Rheinland-Pfälzer vollständig geimpft. Das reiche noch nicht aus, um sicher durch den Herbst zu kommen, so der Gesundheitsminister.

Welche Regeln gelten für Kinder und Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können?

Da die Corona-Impfung derzeit erst für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren durch die Ständige Impfkommission empfohlen wird, zählen Kinder bis einschließlich elf Jahren bei der neuen Corona-Verordnung als geimpft oder genesen und brauchen sie sich nicht testen zu lassen, wenn sie etwa ins Kino gehen. Für ältere, ungeimpfte Schüler bis 18 Jahre,  entfällt in Rheinland-Pfalz die Testpflicht beim Kneipenbesuch, da sie sich regelmäßig in der Schule testen müssen. Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, soll durch Tests ermöglicht werden, am öffentlichen Leben teilzunehmen.

Welche Corona-Regeln gelten für Schulen und Kitas in Rheinland-Pfalz?

Bei Warnstufe 1 besteht  eine Maskenpflicht im Gebäude, nicht aber im Unterricht und im Freien. Bei Warnstufe 2 besteht die Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen auch während des Unterrichts. Erst in der Warnstufe 3 müssen auch die Kleinen in der Grundschule eine Maske im Unterricht tragen. Für Kita-Kinder ändert sich mit der neuen Verordnung nichts.

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