Notruf Was tun nach einem Verkehrsunfall? Polizei gibt Hinweise für Ersthelfer

Morbach · Verkehrsunfälle geschehen jeden Tag, oft gibt es Verletzte. Jeder kann in die Situation kommen, als Ersthelfer an einer Unfallstelle einzutreffen. Diese Regeln sind dann wichtig.

 Der Verbandkasten im Auto ist wichtig, aber bevor man ihn auspackt, gibt es wichtigere Aufgaben bei der Ersten Hilfe.

Der Verbandkasten im Auto ist wichtig, aber bevor man ihn auspackt, gibt es wichtigere Aufgaben bei der Ersten Hilfe.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Eine unangenehme und fordernde Situation, die aber jeden treffen kann: Man ist Ersthelfer bei einem Verkehrsunfall oder sogar selber darin verwickelt. In dieser Ausnahmesituation besteht bei vielen Unsicherheit, was zu tun ist. Die Polizei Morbach will daher einige Tipps geben und die W-Fragen beim Absetzen eines Notrufs nochmals erläutern, die immer in Erste-Hilfe-Kursen und in Fahrschulen thematisiert werden. Nach einem Crash muss die Unfallstelle so schnell es geht abgesichert werden, um sowohl seine eigene Sicherheit zu gewährleisten als auch andere Verkehrsteilnehmer vor der Gefahrenstelle zu warnen. Die drei wichtigsten Maßnahmen:

  • Warnweste anziehen
  • Warnblinkanlage am Fahrzeug einschalten
  • Warndreieck in mindestens 100 Metern Abstand zur Unfallstelle (außerorts) aufstellen

Erste Hilfe bei einem Unfall: Notruf absetzen gehört dazu

Anschließend überprüft man, ob jemand verletzt wurde. Falls nötig, sollte der Ersthelfer sofort den Notruf 112 verständigen und notwendige Erste-Hilfe-Maßnahmen wie stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit, Herzdruckmassage bei Atemstillstand oder Blutungsstillung bei stark blutenden Wunden einleiten. Die verständigte Rettungsleitstelle braucht bei dem Notruf zwingend folgende Informationen:

  1. Wer ruft an?
  2. Wo befindet sich der Unfallort?
  3. Was ist passiert? (Grob den Unfallhergang schildern, falls man dazu etwas sagen kann)
  4. Wieviele Verletzte/Beteiligte gibt es? (Schwere der Verletzungen, sind Personen eingeklemmt?)
  5. Warten auf Rückfragen

Die Rettungsleitstelle informiert bei einem Verkehrsunfall automatisch die Polizei, man muss diese nicht separat über die 110 verständigen. Das Absetzen des Notrufs ist bereits Bestandteil der Ersthilfe. Hat man diesen also abgesetzt, kann man sich nicht mehr wegen Unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) strafbar machen, selbst wenn man sich medizinische Erste Hilfe nicht zutraut. Nach der Verständigung der Rettungskräfte sollte man allerdings, egal ob Unfallbeteiligter oder Zeuge, am Unfallort bleiben. Nur so kann sich die Polizei ein vollständiges Bild des Unfalls machen und alle Personalien erheben. Wird man nicht mehr gebraucht oder erkennt als Vorbeifahrender, dass offensichtlich Hilfe vor Ort ist, bitte nicht stehen bleiben und gaffen, sondern weiterfahren und so die Wege für weitere Rettungskräfte freihalten!

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