Coronavirus Welche Grenzen zu Luxemburg noch offen sind – und wer sie überqueren darf

Region · Die Grenzen von Luxemburg nach Deutschland sind teilweise gesperrt. An einigen Übergängen kontrolliert die Polizei, dort kann die Grenze noch passiert werden. Volksfreund.de erklärt, welche das sind, wer einreisen darf und wer nicht.

Welche Grenzen zu Luxemburg noch offen sind – und wer sie übertreten darf
Foto: Wilfried Hoffmann

Wer momentan nach Luxemburg pendelt, der muss Geduld mitbringen. Mit Einführung der vorübergehenden Grenzkontrollen an den Landesgrenzen ist der Grenzübertritt von und nach Luxemburg beschränkt und nur noch an festgelegten Übergängen möglich. Das teilt die Polizei am Montag mit.

Der Grenzübergang ist damit nur noch an folgenden Stellen möglich:

  • Wincheringen
  • Wellen
  • Wasserbilligerbrück
  • A64 Mesenich (Markusberg)
  • Echternacherbrück
  • Roth
  • Dasburg

Diese Grenzübergangsstellen werden durch die Bundespolizei gesichert. „Ausnahmen für Berufspendler sowie Güter- und Warenverkehr gelten natürlich weiterhin“, so die Polizei. Diese müssen sich allerdings auf längere Wartezeiten einstellen.

Für deutsche Staatsangehörige bestehen keine Einreisebeschränkungen. Sie dürfen in jedem Fall von Luxemburg nach Deutschland einreisen.

Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, dürfen unter folgenden Bedingungen einreisen:

  • Aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen (unter anderem Berufspendler, Gesundheits- und Pflegekräfte, EU-Parlamentarier, akkreditierte Diplomaten). Dies ist durch Mitführen geeigneter Unterlagen (unter anderem Arbeitsvertrag, Auftragsunterlagen, Grenzgängerkarte) zu belegen.
  • Aus sonstigen dringenden Gründen, die eine Einreise erfordern (unter anderem ärztliche Behandlungen, Todesfälle enger Familienangehöriger) nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Einreisen zu touristischen Zwecken sind nicht mehr gestattet.
  • Zur Heimreise nach Deutschland zum gewöhnlichen Aufenthaltsort beziehungsweise Wohnsitz.
  • Im Rahmen der Durchreise zum Zwecke der Heimreise in den Staat des gewöhnlichen Aufenthalts, soweit keine alternative Reiseverbindung besteht.

„Ziel ist es, die Maßnahmen zur Einschränkung des grenzkontrollfreien Reisens innerhalb des Schengenraums zu erhöhen und den unkontrollierten Grenzübertritt zu verhindern“, teilt die Polizei mit. In diesem Zusammenhang wird das Land Rheinland-Pfalz alle weiteren Straßenübergänge durch bauliche und technische Maßnahmen ab sofort beidseitig sperren.

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