Justiz Der Streit um die Blitzer-Daten - Geht die Klage vor den Bundesgerichtshof?

Koblenz · Welche Informationen benötigen Raser, um sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote verteidigen zu können?

 Ein Radargerät fotografiert einen Autofahrer, der trotz roter Ampel auf eine Kreuzung fährt. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat gestern über  den Streit um die Verwertbarkeit von Blitzerdaten verhandelt.

Ein Radargerät fotografiert einen Autofahrer, der trotz roter Ampel auf eine Kreuzung fährt. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat gestern über  den Streit um die Verwertbarkeit von Blitzerdaten verhandelt.

Foto: dpa/Lucas Bäuml

Wer gestern mit dem Auto von Koblenz nach Trier gefahren ist, der konnte – falls er bei der Auffahrt auf die  A 1 bei Daun zu schnell unterwegs war – unfreiwillig Bekanntschaft mit dem Gerät machen, mit dem sich am Vormittag der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof beschäftigt hat. Seit Wochen steht dort neben der Autobahn ein Blitzeranhänger der Polizei. Und weil sich das mittlerweile bei den meisten Autofahrern herumgesprochen hat oder weil diese über eine Blitzerwarnung verfügen, reduzieren fast alle an der Stelle ihre Geschwindigkeit. Es ist letztlich genau das, was das rheinland-pfälzische Innenministerium mit dem Einsatz der mobilen Blitzer erreichen will: Es soll weniger gerast werden. Und das mit Erfolg. Die Zahl der wegen überhöhter Geschwindigkeit verursachten schweren Unfälle auf Autobahnen sei deutlich zurückgegangen, sagt Joachim Laux. Er ist im Innenministerium Leiter der Abteilung Polizei. Und bei der mündlichen Verhandlung vor dem obersten Gericht des Landes in Koblenz muss er verteidigen, warum das in den Blitzeranhängern der Polizei eingebaute Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan FM1 des Herstellers Vitronic außer der gemessenen Geschwindigkeit von Rasern keine weiteren Messdaten speichert und warum die Zentrale Bußgeldstelle des Landes in Speyer bei Widerspruchsverfahren weder Fehlerprotokolle, noch Gebrauchsanweisung und Messstatistiken aushändigte. Laux begründet die Nichtherausgabe, beziehungsweise das Nichtspeichern der Daten mit einem erhöhten Aufwand für die Bußgeldstelle.

Dieses Argument lässt Alexander Gratz jedoch nicht gelten. Er hat die Klage vor dem Verfassungsgerichtshof eingereicht. Gratz vertritt einen jungen Autofahrer aus der Nähe von Saarlouis. Als Fahranfänger war dieser im Oktober 2017 auf der Autobahn bei Wittlich geblitzt worden, weil er 34 Stundenkilometer zu schnell unterwegs war. 120 Euro sollte er dafür bezahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen.

Und weil er zu dieser Zeit noch den Führerschein auf Probe hatte, sollte er auf eigene Kosten eine Nachschulung machen. Doch das Amtsgericht Wittlich und das Oberlandesgericht in Koblenz schmetterten den Widerspruch ab.

Weil das Oberlandesgericht keine Berufung gegen die Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof zugelassen habe und weil sein Mandant wegen der fehlenden Rohmessdaten keine Chance auf eine faire Verteidigung gehabt habe, sei er vor das Verfassungsgericht gezogen, begründet Gratz die Klage.

Bei der Verhandlung vor dem obersten rheinland-pfälzischen Gericht ging es dann auch nicht um den Fall an sich, sondern darum, ob die Nichtherausgabe der Daten gegen den Verfassungsgrundsatz einer fairen Verteidigung verstößt. Und ob bei einem Bußgeldverfahren eine solche Verteidigung überhaupt notwendig ist.

Ministeriumsvertreter Laux verwies mehrmals in seinen Einlassungen darauf, dass es bei Bußgeldern nicht um Ahndungen von Straftaten ginge, sondern lediglich um Ordnungswidrigkeiten, für die in der Regel geringe Geldstrafen fällig würden. Daher dürften dafür nicht die gleichen Maßstäbe wie bei einem Strafverfahren angelegt werden. Dem widersprach Gratz. Auch bei Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsverstößen könne es für Betroffene durchaus um Existenzen gehen, dann etwa, wenn einem LKW- oder einem Busfahrer ein Fahrverbot drohe. Betroffene Fahrer müssten daher in der Lage sein, zu beweisen, dass die Geschwindigkeitsmessung falsch gewesen sei. Das, so Gratz, sei aber wegen des Fehlens der Rohmessdaten nicht möglich. Zumindest bei den von der Polizei eingesetzten mobilen Blitzern. Es gebe allerdings durchaus auch auf rheinland-pfälzischen Autobahnen eingesetzte stationäre Blitzer, die die entsprechenden Daten speicherten. Und in den Fällen der von diesen Geräten geblitzten Fahrern habe die Bußgeldstelle keine Bedenken, die zusätzlichen Informationen herauszugeben, argumentierte der weitere Anwalt des Klägers, Oliver Knapp.

Aus Datenschutzgründen spreche nichts dagegen, die entsprechenden Daten zu speichern und auch den Betroffenen zur Verfügung zu stellen, führte der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte während der Verhandlung aus. Allerdings widerspreche das derzeit praktizierte Nichtspeichern der Daten nicht dem in Rheinland-Pfalz gesetzlich verbrieften Recht der Bürger auf Auskunft von Verwaltungen.

Das Land sieht jedenfalls keinen Grund, an der Zuverlässigkeit der eingesetzten Blitzer zu zweifeln. Die Geräte seien geeicht und vor der Inbetriebnahme durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zugelassen worden, sagte Laux. Außerdem sei das Messverfahren standardisiert und daher sei die Speicherung weiterer Daten nicht erforderlich.

Diese Argumentation stamme noch aus der „analogen Zeit“, als Blitzer noch Raserfotos auf Filmen machten, die erst entwickelt werden mussten und ansonsten keine Möglichkeit bestanden hätte, Daten zu speichern, meint hingegen Klägeranwalt Gratz. Seit dem Einsatz digitaler Technik bei den Geschwindigkeitsmessungen seien auch Datenspeicherungen möglich, assistierte ihm sein Kollege Knapp.

Eine Schlussfolgerung, der sich offenbar auch Gerichtspräsident Lars Brocker anschließt, wie er durch zustimmendes Nicken andeutete. Daher spricht derzeit einiges dafür, dass das Gericht kein Urteil in der Sache fällen wird, sondern an den Bundesgerichtshof verweisen wird, um durch einen Spruch der Karlsruher Richter eine bundeseinheitliche Rechtssprechung im Umgang mit Messdaten von Blitzern zu erlangen. In diesem Fall dürfte sich eine endgültige Entscheidung, ob die Bußgeldbescheide von Rasern, die von den mobilen Polizeiblitzern im Land erwischt worden sind, anfechtbar sind oder nicht, noch einige Zeit hinziehen.

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