Gesundheit Wenn der Stromschlag in der Brust ausbleibt, droht der sofortige Tod

Trier · Kliniken sollen angeblich für den Austausch mangelhafter Herzgeräte fälschlicherweise Geld von Krankenkassen kassiert haben. Das Trierer Brüderkrankenhaus wehrt sich gegen die Vorwürfe.

 So wie bei diesem chirurgischen Eingriff im Herzzentrum der Universität Leipzig werden Herzpatienten auch spezielle Defibrillatoren implantiert, die mit Stromstößen ausbleibende Herzschläge aktivieren.

So wie bei diesem chirurgischen Eingriff im Herzzentrum der Universität Leipzig werden Herzpatienten auch spezielle Defibrillatoren implantiert, die mit Stromstößen ausbleibende Herzschläge aktivieren.

Foto: Waltraud Grubitzsch

Sie sollen dafür sorgen, dass die Menschen, die das Gerät in sich tragen, weiterleben können. Wenn die Geräte – etwa wegen eines technischen Fehlers – ausfallen, kann das schnell tödliche Folgen haben. Die Rede ist von implantierten Defibrillatoren.

Wenn das Herz desjenigen Menschen, dem das Gerät bei einer Operation implantiert worden ist, plötzlich aufhört zu schlagen, soll der Patient durch das Minischock-Gerät einen Stromschlag versetzt bekommen. Dadurch soll das Herz wieder zu schlagen beginnen.

Vor zwei Jahren jedoch warnte die Herstellerfirma St. Jude Patienten und Ärzte, dass sich die Batterien bei bestimmten Herzimplantaten ihres Unternehmens vorzeitig entleeren. Das könne, so die damalige Warnung, für die Patienten lebensgefährlich sein, da die Geräte den Rhythmus und damit die Pumpfunktion des Herzens aufrechterhalten. Fällt der Defibrillator in der Brust aus droht der Herztod.

Bis zu dieser Warnung sollen bereits zwei Menschen deswegen gestorben sein. Insgesamt sollen weltweit 841 Geräte ausgefallen sein –  von insgesamt 400 000.

Der Hersteller hat daraufhin eine Rückrufaktion gestartet und die betroffenen 146 Kliniken in Deutschland sowie die  Patienten darüber informiert. Die Krankenhäuser erhielten kostenlose Ersatzgeräte, die gegen die defekten Defibrillatoren ausgetauscht werden sollten.

Nach Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung haben sich aber viele der Kliniken die ausgetauschten Geräte von den Krankenkassen zahlen lassen. 7000 Euro kostet in der Regel ein implantierbarer Defibrillator. Die notwendige Operation wird im Normalfall mit bis zu 11 000 Euro Kosten berechnet. Der Bundesverband der Krankenkasse AOK schätzt, dass durch die Abrechnung von kostenlos zur Verfügung gestellten Herzgeräten den Kassen ein Schaden von 30 000 Euro entstanden ist.

Diese verlangen von den Kliniken das Geld zurück. Einige Krankenhäuser weigern sich aber offenbar. Laut einem Bericht des ARD-Magazins „Panorama“ gehört auch das Trierer Brüderkrankenhaus dazu. Eine Kliniksprecherin bestätigt auf Anfrage unserer Zeitung, dass im Jahr 2016 bei zwei Patienten defekte Defibrillatoren ausgetauscht und die Kosten dafür im Rahmen der sogenannten Fallpauschalen mit den jeweiligen Krankenkassen abgerechnet worden seien. Mit diesen Pauschalen werden medizinische Leistungen nach festgelegten Kriterien abgerechnet – unabhängig etwa von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes. Die Kassen übernehmen in der Regel die Kosten für die stationäre Behandlung.

Im Falle eines defekten Medizinproduktes besteht, so die Sprecherin des Brüderkrankenhauses, ein Regressanspruch der Krankenkasse gegen den Hersteller des Produktes. Die Klinik habe die Daten der beiden Patienten auf Anfrage der Kassen an diese weitergeleitet. „Die Krankenkassen hatten die Möglichkeit, die Kosten an den Medizinproduktehersteller weiterzureichen“, sagt die Sprecherin. Daher sei der Vorwurf, dass das Brüderkrankenhaus nicht ordentlich mit Versichertengeldern umgegangen sei, „nicht nachzuvollziehen“.

Bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft sieht man das offenbar anders. Laut ARD-Magazin teilte die Gesellschaft, die die Interessen der Klinik-Träger vertritt, mit, dass die Häuser die Abrechnung mit den Kassen um die Gerätekosten mindern müssten. Konkret: Dass die Krankenhäuser die kostenlos zur Verfügung gestellten Ersatzgeräte nicht bei den Kosten für den Eingriff berechnen dürfen.

Allerdings gibt es unterschiedliche Auffassungen über das, was Kliniken in solchen Fällen in Rechnung stellen dürfen und was nicht. Nach Informationen unserer Zeitung beurteilt das Bundesgesundheitsministerium das Vorgehen der Kliniken als rechtens. Die Kassen würden die im Durchschnitt entstehenden Kosten vergüten. Daher ist es nach Auffassung des Ministeriums für die Abrechnung nicht erheblich, ob diese Kosten in voller Höher auch in jedem Einzelfall entstehen. Das bedeutet, dass die Kliniken aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums weiterhin Ersatzgeräte in vollem Umfang in Rechnung stellen dürften, selbst dann, wenn sie diese umsonst bekämen.

Bei der AOK Rheinland-Pfalz gibt man sich auf Anfrage unserer Zeitung deutlich zurückhaltender als der AOK-Bundesverband. Zum möglichen Schaden in Rheinland-Pfalz durch die angeblich falsch abgerechneten Ersatz-Defibrillatoren sagt der Sprecher der Krankenkasse, die ihren Sitz im pfälzischen Eisenberg hat, nichts. Stattdessen verweist er auf das komplizierte Abrechnungssystem. Informationen über die Konditionen für die Beschaffung von Medizinprodukten würden von den Kliniken nicht an die Kassen übermittelt, sagte der Sprecher. Das bedeutet: Die Kassen werden nicht über den tatsächlichen Preis – etwa für Implantante wie zum Beispiel künstliche Hüft- oder Kniegelenke oder eben auch Defibrillatoren – informiert. Die Abrechnung dafür erfolgt eben im Rahmen der Fallpauschale. Die Kasse zahle die Krankenhausbehandlung, „sofern eine stationäre Behandlungsbedürftigkeit“ bestehe, sagt der AOK-Sprecher. Im Falle des Austauschs der mangelhaften Herzgeräte sei diese Bedürftigkeit gegeben gewesen.

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