Justiz Wenn ein Arzt unwürdig wird

Trier/Saarburg · Nur durch Zufall hat das Saarburger Krankenhaus erfahren, dass ein Arzt ohne Zulassung Patienten behandelt hat.

 Wenn ein Arzt eine schwerwiegende Verfehlung begeht, kann ihm die Zulassung entzogen werden. Er darf dann nicht mehr als Mediziner arbeiten.

Wenn ein Arzt eine schwerwiegende Verfehlung begeht, kann ihm die Zulassung entzogen werden. Er darf dann nicht mehr als Mediziner arbeiten.

Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Das Urteil ist eindeutig: „Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass der Kläger den ärztlichen Beruf weiterhin ausübt ... spräche dies schließlich ebenfalls dafür, dass es dem Kläger an der notwendigen Sorgfalt im Umgang mit den Pflichten, die einem Arzt in besonderem Maße obliegen, fehlen.“ Die Richter des saarländischen Oberverwaltungsgerichts, die im Mai 2013 den Widerspruch eines damals 61-jährigen Arztes gegen den Entzug seiner ärztlichen Zulassung ablehnten, schienen anscheinend den Verdacht zu haben, dass der Anästhesist ohne Erlaubnis weiter Patienten behandeln wird. Ein berechtigter Verdacht, wie sich kurze Zeit später herausgestellt hat. Denn der gebürtige Luxemburger war zu dieser Zeit am Saarburger Krankenhaus als Narkosearzt beschäftigt. Dass ihm mit dem Urteil des saarländischen Oberverwaltungsgericht die Approbation entzogen worden ist, hat das Krankenhaus jedoch zunächst nicht erfahren. Daher hat der Arzt weiter gearbeitet und Patienten betäubt und während Operationen betreut. „Der Arzt hätte uns über das gegen ihn verhängte Verbot, als Anästhesist zu arbeiten, informieren müssen“, argumentierte damals der Sprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Der Kreis ist Träger des Krankenhauses. Der Entzug der ärztlichen Zulassung erfolgte im Saarland, wo er zunächst als niedergelassener Arzt tätig war. Doch eine entsprechende Information erfolgte nicht an die zuständigen Stellen in Rheinland-Pfalz. Daran hat sich auch seitdem nichts geändert, wie der Präsident der Landesärztekammer, Günther Matheis, unserer Zeitung bestätigt. Es sei nicht möglich, zu erkennen, ob in anderen Bundesländern oder auch in anderen EU-Ländern einem Arzt die Approbation entzogen worden sei. Der Entzug der Zulassung sei eine „schwerwiegende Sanktion“, sie habe zur Folge, „dass die Tätigkeit als Arzt nicht mehr ausgeübt werden darf“, erklärt Matheis.

Erst als das zuständige Landesamt für Soziales im Saarland im Juli 2013 zufällig erfährt, dass der Arzt, der zuvor bereits wegen mehrfachen Betrugs und sexueller Nötigung verurteilt worden war, im Saarburger Krankenhaus arbeitet, informiert es die dortigen Verantwortlichen. Kurz darauf wird der Mediziner fristlos entlassen. Bis dahin hat er ohne Zulassung weiter gearbeitet. Deswegen muss er sich ab heute vor dem Trierer Landgericht verantworten. Für den Prozess sind bereits jetzt Verhandlungstage bis Dezember terminiert.

Für die Richter am saarländischen Oberverwaltungsgericht bestand kein Zweifel, dass sich der Arzt als „unwürdig“ erwiesen habe „zur Ausübung des ärztlichen Berufs“. Und das vor allem, weil er rechtskräftig wegen sexueller Nötigung einer Arzthelferin eines mit ihm kooperierenden Arztes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden war und weil er nach dem Vorfall, so das Gericht, weiterhin versucht habe, das Opfer allein in den Praxisräumen seines Kollegen anzutreffen. Dass der Arzt, dem 1986 die Approbation erteilt worden war, 2005 bereits wegen mehrfachen Abrechnungsbetrugs verurteilt worden war, sah das Gericht für den Entzug der Zulassung als nicht so gravierend an. Die Verurteilung wegen sexueller Nötigung hingegen stelle ein „schwerwiegendes Fehlverhalten“, durch das der Arzt „nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufs unabdingbar nötig ist“ und seine „weitere Berufsausübung“ als untragbar erscheine. Dabei gehe es auch um den Schutz des Ansehens der Ärzteschaft in den Augen der Öffentlichkeit und um das „unabdingbare Vertrauen der Patienten“.

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