Kinder vom Unterrricht ausgeschlossen Wieder Windpocken-Fall in Trierer Schule

Trier · Das Gesundheitsamt ordnet erneut an, dass ungeimpfte Kinder zu Hause bleiben müssen.

 Eine Impfung kann vor Windpocken schützen. Uneimpfte Kinder wurden an einer Trierer Grundschule nun wieder vom Untericht ausgeschlossen.

Eine Impfung kann vor Windpocken schützen. Uneimpfte Kinder wurden an einer Trierer Grundschule nun wieder vom Untericht ausgeschlossen.

Foto: dpa/Ole Spata

Erneut hat das Trierer Gesundheitsamt angeordnet, dass an einer Trierer Schule ungeimpfte Kinder vom Unterricht ausgeschlossen werden. Grund dafür: In der 5. Klasse ist ein Kind an Windpocken erkrankt.

„Kinder, bei denen kein Impfnachweis vorliegt und die auch nicht innerhalb der Frist von fünf Tagen nachgeimpft worden sind, dürfen die Räume der Gemeinschaftseinrichtung für die Dauer von 16 Tagen ab dem Ansteckungsrisiko nicht besuchen. Sie sollten sich auch von anderen Gemeinschaftsveranstaltungen fernhalten“, heißt es in dem Schreiben des Gesundheitsamtsleiters Harald Michels an die Schulleitung. Heute werden Mitarbeiter des Amtes die Impfausweise der Kinder überprüfen. Die Schulleitung hat die Eltern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schüler, „die nicht geimpft sind“, die Schule nicht besuchen dürfen.

Bereits vor zwei Wochen, als es an einer Trierer Grundschule zu einer Windpockenerkrankung gekommen ist, hat das Gesundheitsamt  das dort ebenfalls angeordnet (der TV berichtete). Das hat bei einigen Eltern zu Irritationen geführt. Michels weist jedoch darauf hin, dass ein Schulausschluss durch die Empfehlungen des für die Gesundheitsbeobachtung in Deutschland zuständigen Robert-Koch-Instituts gedeckt sei.

Die Empfehlungen wurden erst Ende vergangenen Jahres entsprechend geändert. Nach der Überprüfung des Impfstatus hätten an der Trierer Grundschule fünf Kinder „aufgrund fehlender Immunität“ 16 Tage lang nicht am Unterricht teilnehmen können. Michels versteht, dass eine solche Anordnung betroffene Eltern verärgert. Viele hätten in der Zeit ein Betreuungsproblem.

Doch der Gesundheitsamtsleiter sieht keine andere Möglichkeit, weil Windpocken – andere als häufig von Impfgegnern dargestellt – keine harmlose Kinderkrankheit seien. Er verweist darauf, dass auch bei Masern der Ausschluss von ungeimpften Kindern aus der Schule durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt sei.

Laut den aktuellsten aus dem Jahr 2016 stammenden Zahlen sind in Trier 87,4 Prozent der Grundschüler vollständig gegen Masern und 89,9 Prozent gegen Windpocken geimpft. In Trier-Saarburg sind es 90,5 bzw. 91,6 Prozent. Ähnlich sieht die Impfrate in den anderen drei Landkreisen in der Region aus. Um eine Infektionskrankheit wie Masern auszurotten, wird eine Impfquote von mindestens 95 Prozent empfohlen.

Um diese zu erreichen, fordert der Landesvorsitzende des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte, Lothar Maurer, eine Pflicht zur Masern-Impfung. „Alle Eltern, die ihr Kind der Gefahr einer Masern-Infektion aussetzen, begehen fahrlässige Körperverletzung“, sagt Maurer.

Wieso der Chef des Trierer Gesundheitsamtes vor Windpocken warnt, lesen Sie im Hintergrund.

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