Diskussion über Impfpflicht Bei Windpocken-Ausbruch dürfen ungeimpfte Kinder nicht zur Schule

Trier · Eltern zeigen sich irritiert über eine Anordnung des Trierer Gesundheitsamtes. Die Behörde beruft sich auf eine bundesweite Empfehlung. Das Ministerium sagt: Der Ausschluss von Schülern ist erlaubt.

 Windpocken gelten als hochansteckend. Kinder, die nicht dagegen geimpft sind, dürfen bei einem Ausbruch der Krankheit in der Schule vom Unterricht ausgeschlossen werden.  Foto: dpa

Windpocken gelten als hochansteckend. Kinder, die nicht dagegen geimpft sind, dürfen bei einem Ausbruch der Krankheit in der Schule vom Unterricht ausgeschlossen werden. Foto: dpa

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Während noch über die Einführung einer Impfpflicht bei Masern diskutiert wird, sorgt ein Schreiben des Trierer Gesundheitsamtes an eine Grundschule, an der Windpocken ausgebrochen sind, für Verwirrung.

Darin rät der Leiter des Gesundheitsamtes, Harald Michels, „aus fachlicher Sicht“, ungeimpfte Kinder für 16 Tage vom Unterricht auszuschließen. Begründet wird dies damit, dass es sich bei Windpocken um „eine hochansteckende Erkrankung“ handele, die auch aus größeren Entfernungen übertragen werden könne.

Michels verweist auf Empfehlungen des für die Gesundheitsüberwachung zuständigen Robert-Koch-Instituts (RKI). Das rät bei Ausbruch von Windpocken in einer Gemeinschaftseinrichtung in der Tat, Ungeimpfte während der Ansteckungszeit von 16 Tagen auszuschließen. Bei Masern liege der Ausschluss im Ermessen der zuständigen Behörde.

„Basis dieses Vorgehens ist der Schutzgedanke“, erklärt Horst van Hees, stellvertretender Leiter des Trierer Gesundheitsamts. Das könne durchaus auch auf andere Infektionskrankheiten übertragen werden. Dass gerade bei Windpocken derart rigoros vorgegangen werde, liege daran, dass diese „anders als andere Erkrankungen sehr häufig auftreten“.

Er verweist auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar, das die Klage einer Mutter gegen den Ausschluss ihrer beiden ungeimpften Kinder aus der Schule abgewiesen hat. Laut van Hees gebe es wenige negative Reaktionen auf die Anordnung.

Auch andere Gesundheitsämter, etwa das in Daun, verfahren so wie das für Trier und Trier-Saarburg zuständige Amt. Der Leiter des Dauner Gesundheitsamtes, Volker Schneiders, beruft sich ebenfalls auf die RKI-Empfehlungen.

Laut rheinland-pfälzischem Gesundheitsministerium kann ein Gesundheitsamt den Ausschluss von ungeimpften Kindern aus der Schule anordnen.

Birgit Scharp, stellvertretende Vorsitzende des Landeselternbeirats, zeigt sich irritiert über das Vorgehen. „Quarantäneregelungen greifen massiv in die Selbstbestimmung der Eltern ein“, sagt die Elternvertreterin aus Mertesdorf (Trier-Saarburg). Ungeimpfte Kinder vom Schulbesuch freizustellen sei nicht zielführend.

Stattdessen sollte vorher, etwa bei der Schuleingangsuntersuchung, der Impfstatus der Kinder überprüft werden. Über eine Impfpflicht für Masern will sich der Elternbeirat in den nächsten Wochen eine Meinung bilden.

Das Land sieht eine allgemeine Impfpflicht kritisch, „da diese weder überwacht noch geahndet werden kann“, wie Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) am Donnerstag im Gesundheitsausschuss des Landtags sagte. Eine Impfpflicht könne sich allenfalls auf bestimmte Personengruppen beziehen, etwa auf das Personal in Krankenhäusern, Kindergärten und Schulen sowie auf Kindergartenkinder oder Schüler.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort