90 Euro für einen nicht geführten Sex-Anruf

Trier · Die Trierer Volksbank hat ein Firmenkonto gekündigt, auf das vorwiegend Senioren Geld für die angebliche Nutzung von Sexhotlines zahlen sollten. Ein Anwalt vermutet dahinter den Betrug einer bundesweit agierenden Firma.

Die Abzocker werden immer dreister: Die alleinlebende Witwe Maria Schmidt (Name geänder) 85, erhielt eine Mahnung, weil sie angeblich von ihrem Telefonanschluss aus bei einer Sexhotline angerufen hat, aber die Rechnung dafür nicht bezahlt haben soll. 264,05 Euro verlangte der Absender des Mahnschreibens, Allinkasso GmbH aus München im Auftrag eines "Mandanten" namens R.M.I. 90 Euro sollte die vierfache Uroma im Oktober vergangenen Jahres in der Sexhotline vertelefoniert haben. Zudem verlangte das Inkassobüro noch 65 Euro Nachforschungsgebühren, 35 Euro Mahnkosten, 48,06 Euro Bearbeitungsgebühr sowie weitere Gebühren und Verzugszinsen. Einzahlen sollte die rüstige Seniorin den Betrag auf ein Konto bei der Volksbank Trier.

Die 85-Jährige weigerte sich zu zahlen. "Richtig gemacht", sagt der Berliner Rechtsanwalt Thomas Schulte. Es gebe rechtlich keine Handhabe für das Inkassobüro, das Geld tatsächlich einzutreiben. Die Rechnungen seien illegal, damit werde versucht, vor allem Ältere zu verunsichern. Sie setzen auf die Scham der Kunden. Viele zahlen anscheinend lieber, als dass sie sich wehren. So sollte zum Beispiel ein 68-Jähriger 90 Euro zahlen für einen angeblich 100 Sekunden langen Anruf einer Sexhotline.

Im Internet finden sich zahlreiche Hinweise auf diese Masche. Immer wieder wird dort das Münchener Inkassobüro erwähnt, ebenso das Unternehmen R.M.I. Dahinter verbirgt sich ein Unternehmen namens Roxborough Management Inc., das als seinen Firmensitz die Karibik-Insel Tortola angibt. Vermutlich nur eine Briefkastenfirma. Das Inkassobüro ließ die Anfrage unser Zeitung unbeantwortet. Rechtsanwalt Schulte vermutet, dass die Adressaten dieser Mahnschreiben, zumeist ältere, oft alleinstehende Personen, einfach aus Telefonbüchern entnommen worden sind. Sie hätten niemals sexuelle Dienstleistungen von der Firma in Anspruch genommen. Auch die Summe von 90 Euro erwecke den Verdacht, dass nur die Scham und Verwirrung der Opfer ausgenutzt werden soll. "Strafrechtlich gilt es als Betrug, ein Opfer mit einer angeblichen Forderung zu bedrängen und glauben zu machen, dass Schulden bestehen." Er warnt: "Die Opfer sollen auf keinen Fall zahlen, sondern die Polizei informieren. Wer einmal zahlt, bekommt ständig solche Briefe."

Schulte hat mittlerweile die Volksbank Trier informiert, dass über ein Konto der Bank die unrechtmäßigen Geschäfte abgewickelt werden sollen. Eine Bank dürfe nicht wissentlich Betrügereien dulden. Die Volksbank hat reagiert. Man habe das Konto, das nicht auf das Münchner Inkassobüro laufe, gekündigt, sagt Volksbank-Vorstand Horst Schreiber auf Nachfrage unserer Zeitung. Er verwies allerdings darauf, dass es keinen Hinweis auf Betrug oder Geldwäsche gebe. Es habe keinerlei Auffälligkeiten bezüglich des Kontos gegeben. "Wir wollen aber nicht in den Dunstkreis dubioser Firmen kommen." In den vergangenen Wochen habe die Bank vermehrt Hinweise bekommen, über entsprechende Mahnschreiben mit der Kontoverbindung bei der Volksbank. Bei dem Konto handele es sich um ein Firmenkonto. Der Inhaber sei im "grenznahen Ausland" gemeldet und habe sich aus räumlicher Nähe die Volksbank ausgewählt. Laut Schreiber kann die Bank jederzeit von sich aus Geschäftsbeziehungen und Konten kündigen.

EXTRA INKASSOBRIEFE



Wer Mahnungen für die angebliche Nutzung Sexhotlines bekommt, sollte folgende Tipps beachten: Rechnung nicht bezahlen! Wenn die Firma die Rechnung einklagen will, müsste sie beweisen, dass ein Vertrag über Telefonsexdienstleistungen zustande gekommen ist. Außerdem müsste das Unternehmen in den Prozess einige Hundert Euro investieren, um später vielleicht einen Gewinn von 100 Euro zu haben. Nicht einschüchtern lassen! Eine Inkassofirma hat nicht mehr Rechte als jeder normale Mensch auch. Sie darf die Adressaten auf keinen Fall unter Druck setzen, bedrohen oder nötigen. wie

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